Hallo leute,
Ich habe folgende Frage:
und zwar wohne ich seit zwei Monaten bei meiner Mutter und meinem Stiefvater.
Meine Mutter erhält seit kurzem Sozialhilfe mein Stiefvater ALGII. Meine Mutter wird in der Bedarfsgemeinschaft zwar aufgeführt jedoch mit null Euro monatlich berechnet.
Ich mache momentan eine Ausbildung und muss für diese Schulgeld zahlen (360 Euro)
Ich bekomme:
Kindergeld 154,-
Schuler Bafög 192,-
und verdiene nebenbei monatlich einen Betrag zwischen 100 und 250 Euro.
Da ich nun mit meiner Mutter und meinem Stiefvater zusammenlebe, wird der Anspruch meines Stiefvaters monatlich um mein zu berücksichtigendes Einkommen gemindert. Da ich nun eine Teil der Bedarfsgemeinschaft bin nach JobCenter
Nun ist es jedoch bei mir so, dass ich in manchen Monaten 100,- Euro und in anderen Monaten 250,- Euro verdiene. meine Frage ist nun, wenn ich nur 100,- verdiene bleiben diese 100,- Euro dann auch weiterhin als Freibetrag erhalten.
denn mein Leistungsanspruch ist vom JobCenter wie folg festgesetzt worden.
278,- Sicherung des Lebensunterhaltes
120,54,- für die Miete
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398,54,-
Wenn ich jedoch in einem Monat 100,- verdiene und diese 100,- Freibetrag bleiben, müsste meine anzurechnendes Einkommen folgender Weise aussehen:
Bafög 192,-
Kindergeld 154,-
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346,- Euro
somit müsste ich dann in diesem Monat 52,54 vom JobCenter bekommen.
Es sei denn der Freibetrag wird in diesem Fall dazugerechnet, dass würde bedeuten:
Bafög 192,-
Kindergeld 154,-
(Freibetrag) 100,-
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446,-
dies würde dann bedeuten, dass meinem Stiefvater Leistungen in Höhe von 47,46 gestrichen würden. Bzw. ich jedenfalls nichts bekommen würde.
Es würde mir sehr weiterhelfen wenn ihr mir das evtl. beantworten könnt, bin total am verzweifeln, da ich sowie so nicht verstehen kann, dass ich nun auch noch für meinem Stiefvater aufkommen muss, obwohl ich schon so ein hohes Schulgeld bezahlen muss und ich momentan nicht weis wie ich das überhaupt machen soll.
Eine weitere Sache die mich interessieren würde ist wie das mit der GEZ aussieht, im dem Schreiben vom JobCenter steht, ich gehöre nicht zur Bedarfsgemeinschaft, da ich über genug eigenes Einkommen verfüge, jedoch werde ich ja auf das Level eines ALG II Empfängers durch den Abzug bei meinem Stiefvater herunter gestuft. Bedeutet das, dass ich mich auch von der GEZ befreien lassen kann?