Ich habe am Dienstag (28.08.) meine Unterlagen für meinen Fortzahlungsantrag eingereicht und heute (30.08.) kam der Bescheid zusammen mit dem Änderungsbescheid für Juni bis August.
Ich hatte Anfang Juni ein Baby bekommen. Ich konnte leider nicht eher die Änderung machen, da der Bescheif vom Elterngeld auf sich warten ließ. Im August wäre die Bewährung vom letzten Antrag abgelaufen, deshalb habe ich die Unterlagen eingereicht, auch wenn der Elterngeldbescheid immer noch nicht da ist.
Aber darum geht es nicht.
Im Bescheid steht folgendes:
"Da ... (hier steht der Name von meinem Kind) durch sein Einkommen seinen Bedarf selber decken kann, gehört er der Bedarfgemeinschaft nicht an. Sein übersteigertes Einkommen ist als Rest Kindergeld bei Ihnen anzurechnen."
Wenn er nicht zur Bedarfgemeinschaft gehört, wieso rechnen sie dann das Kindergeld und den Unterhalt mit an? (Ich bin alleinerziehend.)
Die Berechnung sieht so aus:
Regelleistung + 345
Mehrbedarf wegen Alleinerziehung + 125
Kosten der Unterkunft + 0 (Ich wohne mietkostenfrei.)
Heizungskosten + 52,42
abzüglich Heizkostenanteil Kind - 26,21
Summe Bedarf = + 498,21
Kindergeld - 154 (mein eigenes, da ich noch in Ausbildung bin)
Sonstige Leistung (das Elterngeld wird nicht angerechnet, war aber mit aufgeführt)
Kindergeld - 30,79 (Anteil vom Kindergeld für mein Kind)
Versicherungspauschale + 30
Summe Einkommen = - 154,79
Das macht zusammen + 343,42
Ist das rechtens?