nochmal Nebenkostenguthaben

  • Hallo Forum


    Ich habe hier schon eine menge gelesen, aber für mein anliegen bisher nichts vergleichbares gefunden.Deswegen frage ich einmal selbst.Meine Situation ist folgende. Ich bekomme 360 ? Hartz4, meine Miete beträgt kalt 394 ? dazu kommt Heizkosten+Wasser nochmal 60? und Betriebskosten 81? ,macht zusammen also 535? Miete.
    Nun habe ich meine Nebenkostenabrechnung bekommen und darauf ein Guthaben von 360? . Das Amt möchte nun natürlich die kompletten 360? zurückhaben. Ist das rechtens so ? Sie bezahlen doch gar nicht die komplette Miete! Muß ich nun alles zahlen oder kann ich Einspruch erheben?
    Danke für eure Reaktionen


    Gruß, Mystique

  • Hm..keine reaktionen? Schade...ich weiß wirklich nicht wie das ganze läuft und wenn das Amt da im Recht ist habe ich auch kein Problem damit die Nebenkosten dahin zu überweisen...aber wer kann mir sagen wo da das Recht ist?Beim Amt hilft ja auch niemand weiter..die wollen nur Geld sehen..mehr wird nicht kommuniziert...

  • Hallo Forum


    Ich habe hier schon eine menge gelesen, aber für mein anliegen bisher nichts vergleichbares gefunden.Deswegen frage ich einmal selbst.Meine Situation ist folgende. Ich bekomme 360 ? Hartz4, meine Miete beträgt kalt 394 ? dazu kommt Heizkosten+Wasser nochmal 60? und Betriebskosten 81? ,macht zusammen also 535? Miete.
    Nun habe ich meine Nebenkostenabrechnung bekommen und darauf ein Guthaben von 360? . Das Amt möchte nun natürlich die kompletten 360? zurückhaben. Ist das rechtens so ? Sie bezahlen doch gar nicht die komplette Miete! Muß ich nun alles zahlen oder kann ich Einspruch erheben?
    Danke für eure Reaktionen


    Gruß, Mystique


    Nabend,


    einfach mal den Bewilligungsbescheid nehmen, da steht genau drin, was für die Wohnung angerechnet bzw. gezahlt wurde.
    Diese Summen mal 12 bzw. mal Leistungsmonate und davon die tatsächlichen Nebenkosten (auch tatsächliche Leistungsmonate) abziehen, dann hat man den Erstattungsbetrag.


    Im übrigen einfach auf einen Bescheid bestehen, da steht es dann noch mal aufgeschlüsselt drin.


    Gruß
    Glücksfrosch

  • Hallo Glücksfrosch


    Danke für deinen Beitrag.Nachdem ich mir nun alles einmal ganz genau angeschaut habe, verstehe ich nun gar nix mehr ( frauen*löl*) ... also, laut meinem Bescheid bekomme ich 161,06€ angemessene Kosten für die Unterkunft und Heizung pro monat. In dem Brief vom Amt steht das die tatzächlichen Heiz und Betriebskosten geringer sind als die von hier berücksichtigten Abschlagszahlungen.Und nun soll ich 360€ ( Differenzbetrag) denen erstatten....
    Wer kann mir das bitte mal in Deutsch übersetzen?
    Nochmal danke


    Mystique