Betriebskostenabrechnung mit Guthaben

  • Hallo Zusammen !


    Bekomme seit 2005 ALG II.
    In den Betriebsostenabrechnungen für 2006 und 2005 habe ich jeweils jedes Jahr ein kleines GUTHABEN
    "erwirtschaftet"


    Nun bekomme ich gestern Post von der ARGE und sie fordern das ich die Betriebskostenabrechnungen für
    2006 und 2005 vorzulegen habe.


    Leider habe ich hier auf diese Seite gelesen das GUTHABEN aus der Betriebskostenabrechnung vom Amt als EINKOMMEN angesehen wird und man dieses zurückzahlen muss ( was ich vorher nie gehört hatte und ich auch deshalb nie angegeben habe.)


    Das das Guthaben von 2006, welches nächsten Monaten fällig wird, auch dann vom Amt verrechnet wird
    ist das eine. Aber :
    Nun meine Frage: Kann so etwas vom Amt auch rückwirkend, also für das Jahr 2005, zurück gefordert werden?? Denn in meinen Augen ist das ja auch ein Versäumnis vom Amt gewesen.


    Danke für eure Antwort
    Grüße aus Berlin

  • In den Betriebsostenabrechnungen für 2006 und 2005 habe ich jeweils jedes Jahr ein kleines GUTHABEN "erwirtschaftet"


    Nun bekomme ich gestern Post von der ARGE und sie fordern das ich die Betriebskostenabrechnungen für
    2006 und 2005 vorzulegen habe.


    Nun meine Frage: Kann so etwas vom Amt auch rückwirkend, also für das Jahr 2005, zurück gefordert werden?? Denn in meinen Augen ist das ja auch ein Versäumnis vom Amt gewesen.

    Wenn Sie dem Amt die Betriebsostenabrechnungen bei der Antragsverlängerung vorgelegt haben, und damit Ihrer Mitwirkungspflicht nachgekommen sind, dann hat das Amt bei der Prüfung versagt. Wenn zusätzlich keinerlei Vermögen vorhanden ist, sollte Ihr Vertrauen somit nach SGB 10 §45 (2) "Schutzwürdigkeit" genießen. Sprich, Sie können Einspruch erheben. Nach diesem Paragraphen kann ARGE dann unter den gegeben Umständen die Leistung nicht zurückfordern.


    Allerdings haben Sie geschrieben, das die ARGE jetzt die Betriebskostenabrechnung nachfordert. Sprich es war nach Ansicht des Amtes Ihr Versäumnis bzw. Sie haben die ARGE getäuscht oder fahrlässig falsche Angaben gemacht. Sie könnten sich meiner Meinung nach dann nur noch auf SGB 1 §65 (3) beziehen, wonach die ARGE jederzeit durch geringen Aufwand die notwendigen Unterlagen bei Ihnen hätte nachfordern können. Da eine Betriebsostenabrechnung immer zum Antrag gehört landet man zwangsläufig wieder bei obigen SGB 10 §45 (2). Vielleicht klappt es mit einer gut formulierten Argumentation in dieser Richtung.


    Ciao,
    Kirsche.

  • Hallo Kirsche !


    Vielen Dank für Deine (Ihre) Antwort.


    Das für mich unerklärliche ist, das ich weder bei Erstbeantragung noch bei Fortzahlungsanträgen von ALG II. bisher eine Betriebskostenabrechnung eingereicht habe bzw. diese auch bisher nie von der ARGE angefordert wurde. Das Betriebskostenguthaben angerechnet werden und als Einkommen gelten war mir bis in diesen Tagen nicht bewusst.


    Grüße
    excelsis


  • Hat das vielleicht den Grund, dass Betriebskostenabrechnungen nur einmal jährlich gemacht werden????
    Kann es sein, dass dann ganz viele ihre BK-Abr. bekommen und alle wollen Kohle haben?
    Kann es sein, dass dann auch alle schreien wo bleibt die Kohle und der Sachbearbeiter weniger Zeit hat?


    Abgesehen davon ist die Kohle ja wohl vom Amt gekommen und sie haben dadurch ihre Wohnung bezahlen können. Ist ja wohl klar, dass das Geld, was zuviel gezahlt wurde, zurück muß.


    Aber ich hätte gerne mal gesehen, wenn die ARGE gesagt hätte; Nö, sind ja Nebenkosten aus dem letzten Jahr, die zahlen wir nicht.


    Hier sind teilweise wirklich klasse Beiträge, ich fass es nicht

  • Das für mich unerklärliche ist, das ich weder bei Erstbeantragung noch bei Fortzahlungsanträgen von ALG II. bisher eine Betriebskostenabrechnung eingereicht habe bzw. diese auch bisher nie von der ARGE angefordert wurde. Das Betriebskostenguthaben angerechnet werden und als Einkommen gelten war mir bis in diesen Tagen nicht bewusst.

    Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Allerdings schützen die SGBs den Antragsteller schon recht gut davor. Der Leistungsträger ist z.B. laut SGB 1 §16(3) zur Prüfung verpflichtet:


    SGB 1 §16(3)
    Die Leistungsträger sind verpflichtet, darauf hinzuwirken, daß unverzüglich klare und sachdienliche Anträge gestellt und unvollständige Angaben ergänzt werden.



    Außerdem besteht die Pflicht zur Aufklärung:
    SGB 1 §13
    Die Leistungsträger, ihre Verbände und die sonstigen in diesem Gesetzbuch genannten öffentlich-rechtlichen Vereinigungen sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Bevölkerung über die Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch aufzuklären.



    In wie weit Ihre ARGE Ihnen gegenüber Ihre Pflichten verletzt hat kann ich nicht beurteilen. Fest steht, das Sie einfach mal mit Ihrem/Ihrer Sachbearbeiter/-in reden sollten. Wenn die Rückzahlung schon nicht vollständig aufgehoben wird, so kann man doch i.d.R. eine Ratenzahlung oder Stundung erwirken.



    [...Viel Polemik...]

    Was hat das mit diesem Fall zu tun?


    Hier sind teilweise wirklich klasse Beiträge, ich fass es nicht

    Schön für Sie, dass Sie offensichtlich keine Ahnung von der Lage der Hartz 4 Empfänger und der Leistungsträger haben, und sich auch noch an den bestehenden Problemen reiben können. Oder haben Sie schon einmal einen Antragsteller bzw. Beamten gesehen, der alle SGBs auswendig kennt?

  • ...habe ich auch bekommen. Natürlich, selbstverständlich, zahle ich das Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung zurück. Aber der Tonfall des Schreibens. Ich fühle mich kriminalisiert.
    Frage daher: Wenn man ein Guthaben erwirtschaftet, muss man dann sofort Meldung machen?
    Oder ist es nicht normal wenn man jährlich die Nebenkostenrechnung dem Amt zukommen lässt....
    und dann die Verrechnung vorgenommen wird? Bei der jährlichen Einkommenssteuererklärung wars
    doch auch so.
    Gruß Peter T.

  • Schön für Sie, dass Sie offensichtlich keine Ahnung von der Lage der Hartz 4 Empfänger und der Leistungsträger haben, und sich auch noch an den bestehenden Problemen reiben können. Oder haben Sie schon einmal einen Antragsteller bzw. Beamten gesehen, der alle SGBs auswendig kennt?


    Stimmt, ich hab keine Ahnung und stimmt, ich finde es geil, wenn ich mich an Problemen irgentwelcher Leute reiben kann.
    Es gibt nur sowas wie logischen Menschverstand, zumindest bei einigen......


    ...habe ich auch bekommen. Natürlich, selbstverständlich, zahle ich das Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung zurück. Aber der Tonfall des Schreibens. Ich fühle mich kriminalisiert.
    Frage daher: Wenn man ein Guthaben erwirtschaftet, muss man dann sofort Meldung machen?
    Oder ist es nicht normal wenn man jährlich die Nebenkostenrechnung dem Amt zukommen lässt....
    und dann die Verrechnung vorgenommen wird? Bei der jährlichen Einkommenssteuererklärung wars
    doch auch so.
    Gruß Peter T.


    Hallo,


    das sind standarisierte Schreiben, da kann der Sachbearbeiter nichts für. Aber ich gebe gerne Recht, teilweise sind die Anschreiben schon ziemlich däm....
    Sie müssen die Nebenkostenabrechnung direkt nach Erhalt vorlegen, sowohl bei einem Guthaben als auch bei einer Nachzahlung.
    In der Regel gibt es auch nur einmal im Jahr eine Nebenkostenabrechnung.


    Gruß
    Glücksfrosch

  • Also was GLUECKSFROSCH hier abzieht und seine Arroganz schreit ja zum Himmel


    Wahrscheinlich ist er Beamter beim Jobcenter, lässt hier seinen Frust raus und
    geilt sich dabei auch noch auf an Problemen und Nöten anderer.


    armes Deutschland !!!!

  • Guten Abend,


    meine Frage, der Gedankenweg, ist etwas innovativ. Bitte keine Antworten, die auf existierenden Gesetzen basieren posten. Das Gesetz muss doch flüssig sein um den Veränderungen der Gesellschaft Standhalten zu können. Es formt sich den Bedürfnissen der Bürger an und nicht des Staates, sons hätten wir Anarchie. Zum Punkt.


    Ich sehe es nicht ein, dass sich die Bürger haben einreden lassen, Betriebskostenrückzahlungen seien als Einkommen einzusehen und Stromrückzahlungen nicht - beide sind meiner Einsicht nach - Erwirtschaftungen. Ich friere mir jeden Winter den Ar..h ab, um nicht mal wieder eine Zuzahlung von 1800€ zu bekommen, wie die Jahre zuvor und muss mir dann so freche unterstellungen seitens der ARGE, wie - Sie sind unvirtschaftlich, oder können nicht mit Geld umgehen und dennoch übernehmen die die Kosten anschließend nach solchen Beleidigungen, wie die Jahre zuvor. Ich behause eine 1 Zimmer Wohnung an der Ecke des Hauses, wo ich von keiner der Seiten vom Nachbar mitbeheizt werde - hinten und rechts ist die Hauswand, vorne ist der Hausflur und links der Fahrstuhlshacht. Der eigentliche Regelsatz ist somit nicht ca. 370€, sondern variert je nach Bürger zwischen 600 und sogar 1500€, je nach Größe der Wohnung und der Anzahl dort lebenden Personen. Denn sonst würde ich doch nur 370€ bekommen und könnte die Miete gar nicht bezahlen, also bezahle ich die Miete, sowohl auch die Stromabschläge vom ALG II. Wenn das Gesetz behauptet, dass ich nur 370€ bekomme, dann ist das doch nur die Halbe Wahrheit, weswegen ich der Ansicht bin, dass die Bürger aus Ohnmacht und Wehrlosogkeit sich so etwas haben eireden lassen. Beide Guthaben, Strom und Heizung sind Erwirtschaftungen und somit entweder als Einkommen, oder aus sozialem Bewusstsein als Regelsatz einzusehen. Wenn ich wirklich das Guthaben zurückgeben muss, nach aktueller Rechtslage scheint es auch so zu sein, dann werde ich mir ab heute im Winter, nie wieder den Ar..h abfrieren, nur um weniger Heizkosten zu verbrauchen und die Heizung anlassen, damit ich nicht wie ein Schneeman im Schaal und unter Decke, 24 Stunden, 3 Monate lang zu Hause wie ein Eskimo, auf Kosten meiner Gesundheit sitzen muss. Wenn meine Großzügigkeit und Umweltbewusstsein für die ARGE nicht mal eine Anerkennung von Bedeutung wert sind, dann frage ich zum Schluß eines:


    lieber den Menschen die paar hundert Euro des Erwirtschaftens lassen, oder ne überhöhte, aufgrund von ständig steigenden Kosten für Heizung in Höhe von 6,7,8 oder wie in meinem Fall 1800 € nachzhlen zu müssen - weiter so - MERKEL - wie dumm die Regierung und verschwenderisch egoistisch ist.
    Hier geht es doch einzig und alleine dem Untertannen mitzuteilen, dass die keine Extras besitzen dürfen und sich klein fühlen sollen, obwohl meine Art zu denken, für beide Seiten vorteilhafter wäre, denn warum soll ökologischer sowie wirtschaftlicher sein, mehrere hundert bis über tausend€ an Zuzahlungen, anstatt die paaar Hundert, 2 bis 3 hundert an Guthaben den Bürgern zu überlassen - SKLAVEREI, sonst nichts.


    Zwischen den Zeilen heisst es doch: Ey, ALG II-Empfänger, ihr seit einen DRECK wert - also lebt wie solch einer...