Hallo Zusammen !
Bekomme seit 2005 ALG II.
In den Betriebsostenabrechnungen für 2006 und 2005 habe ich jeweils jedes Jahr ein kleines GUTHABEN
"erwirtschaftet"
Nun bekomme ich gestern Post von der ARGE und sie fordern das ich die Betriebskostenabrechnungen für
2006 und 2005 vorzulegen habe.
Leider habe ich hier auf diese Seite gelesen das GUTHABEN aus der Betriebskostenabrechnung vom Amt als EINKOMMEN angesehen wird und man dieses zurückzahlen muss ( was ich vorher nie gehört hatte und ich auch deshalb nie angegeben habe.)
Das das Guthaben von 2006, welches nächsten Monaten fällig wird, auch dann vom Amt verrechnet wird
ist das eine. Aber :
Nun meine Frage: Kann so etwas vom Amt auch rückwirkend, also für das Jahr 2005, zurück gefordert werden?? Denn in meinen Augen ist das ja auch ein Versäumnis vom Amt gewesen.
Danke für eure Antwort
Grüße aus Berlin