Harz v und eks

  • Hallo zusammen. ich habe hier einen Fall und es geht darum dass ich Leistungen vom Jobcenter bekomme.

    während dessen habe ich mich als selbständig gemeldet 01.11.18.

    ab 01.02.19 dürfte ich keine Leistung mehr bekommen. lt jobcenter dazu muss ich EKS nachreichen ab 01.11.18

    meine Frage ist ab 01.02.19 würden noch von mir was verlangen???? eks abschliessen

  • Ja, es muß eine abschliessende EKS eingereicht werden. Und zwar für die lezten Monate.Da du ab 01.11.2018 sebständig bist, braucht man die Zahlen. Schliesslich ist das eine Einkunftsart.


    Zudem muß eine Prognose für den neuen Bewilligungszeitraum eingereicht werden.


    Ob weiterhin Anspruch besteht, oder ob noch ergänzend Anspruch besteht, hängt von den Zahlen ab.


    Hintergrund ist, daß bei Selbständigkeit vom Halbjahresgewinn ein sechstel monatlich als Arbeitseinkommen angerechnet wird. Nämlich dann, wenn der Bewilligungszeitraum (BZR) 6 Monate beträgt.


    Dazu ist man nach dem SGB II verpflichtet.


    https://www.info-also.nomos.de/fileadmin/infoalso/doc/Aufsatz_infoalso_14_02.pdf

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool: