Hallo,
ich habe Anspruch auf ALG I für noch ca. 150 Tage in Höhe von 230,- EUR. Dementsprechend habe ich einen Rechtsanspruch auf Gründungszuschuss von diesen 230,- plus pauschal 300,- für die nächsten 9 Monate.
Ich bin verheiratet, meine Frau verdient halbtags 690,- EUR im Monat. Wir haben eine kleine Tochter von 6 Jahren.
Der Antrag auf ergänzende ALG II läuft noch, dürfte aber nur Formsache sein, da mein ALG I so wenig ist.
Frage: Wenn ich mich jetzt selbstständig machen möchte, bekomme ich Gründungszuschuss oder nur Einstiegsgeld, welches mir nach Freibeträgen für die nächsten 6(?) oder 12(?) Monate angerechnet würde?
Hinzu kommt, dass ich sozusagen noch nebenberuflich eine Selbstständigkeit habe, die aber umsatzlos seit einem Jahr in einer Insolvenz abgewickelt wird. Mein Insolvenzberater hat mir jetzt geraten, die Firma wieder aufleben zu lassen oder eine neue zu gründen.
Frage: Bekomme ich Zuschüsse nur für eine neue oder auch für die "wiederbelebte" Firma?
Ich denke mir, um es selbst zu beantworten: Ich bekomme Gründungszuschuss in Höhe von 230+300=530 EUR, und ergänzend wahrscheinlich ALG II. Muss aber eine neue Firma gründen, ODER?
Danke. Criens.