So vielleicht kann mir ja hier jemand helfen, suche schon seit Tagen via Google nach einer verbindlichen Aussage.
Gibt es eine gesetzliche Definition was eine eheähnliche Gemeinschaft ist, bzw. welche Kriterien dafür oder dagen sprechen?
Schildere mal kurz mein Problem, ich beziehe seit 2005 Hartz IV und wohne mit meiner Freundin zusammen. Bei meinem Erstantrag wurde ich gefragt ob ich in einer eheähnlichen Beziehung lebe oder nicht. Dies habe ich erstmal mit einer Gegenfrage beantworten nämlich was eine eheähnliche Beziehung denn sei, darauf hin sagte mir die gute Dame vom Amt, das sei davon abhängik ob wir gemeinsame Konten hätten, ein Kind zusammen, uns gemeinsam um Angehörige kümmern und finanziell für einander einstünden. Dies mußte ich alles verneinen da dem nicht so ist. Darauf hin sollte ich ein Schriftstück aufsetzen in dem meine Freundin und ich bestätigen sollten, wir nicht in einer eheähnliche sonder in einer WG bzw. Wirtschaftsgemeinschaft leben.
Habe ich dann auch gemacht, wurde akzeptiert und ich habe die vollen 100 % Leistungen bekommen.
So und jetzt kommst, habe Anfang Mai einen Brief vom Jobcenter bekommen in dem mir untwerstellt wurde ich hätte das Amt getäuscht und mir stünden nur 90 % der Leistungen zu, und zwar seit 2005, also rückwirkend !!!
Die wollen jetzt also ca. 760 ? von mir. Ich also erstmal zum Amt um das zu klären, da sagte man mir dan es reicht das es sich um meine Freundin handelt und ende, das Schriftstück was wir aufgestzt haben existiert angeblich nicht und die neue Sachbearbeiterin hätte von so etwas auch noch nie gehört. Habe dann vor Ort die Einkünfte meiner Freundin angegeben, was nicht viel ist sie ist Studentin und bekommt kein Bafög, und unterschrieben das es sich dabei um meine Freundin handelt.
In der Zeit war auch jemand vom Jobcenter bei uns um unsere Lebenssituation zu überprüfen. Der ganze Vorgang dauerte 3 - 4 Minuten und wir wurden als nicht eheähnlich eingestuft sondern als WG bewertet.
Schön und gut nur das scheint die Dame vom AMt in keinster Weise zu interessieren, ich hätte ja nachweislich unterschrieben, das es sich dabei um meine Freundin andelt. ( Freundin = eheähnlich ? Ich dachte das sind zwei paar Schuhe). Ergo trotz zweier Widersprüche will die immer noch das Geld von mir.
Ich bin momentan etwas ratlos vielleicht kann mir ja hier jemand weiter helfen.
Habe doch meines Wissens alles angegeben was die wissen wollten, hätten die nicht schon 2005 unsere Lebenssituation überprüfen müssen?
Zu der Zeit war das Amt doch noch in der nachweispflicht ob es sich um eine eheähnliche Geimeinschaft handelt oder nicht.
Der andere Punkt der mir vorgeworfen wird ist die fahrlässige Verletzung meier Informationspflicht gegeüber dem Amt, da ich die Veränderung in meiner Lebenssituation nicht angegeben hätte.
Aber wenn mir auf dem AMt bei verschiedenen Sachbearbeitern keiner sagen kann was eine eheähnliche Gemeinschaft ist und was nicht wie soll ich das bitte schön als normal sterblicher einschaätzen?
So jetzt erstmal genug, habe einen Monat Zeit um Widerspruch einzulegen, hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen.
lg