Hallo!
Ich habe eine kurze Frage zum Thema Heizkostenrückerstattung:
In diesem Januar habe ich den Antrag auf ALGII gestellt (vorher Student), dieser wurde auch bewilligt, ab dem 15.1. Anteilig, wird mir für Januar entsprechend das ausgezahlt was mir zusteht. Soweit alles in Ordnung. Nun kam aber auf, dass ich ja eine Heizkostenrückerstattung der Stadtwerke im Vormonat ausgezahlt bekommen habe. Die Jahresrechnung ist vom 5.12, im Laufe des Monats wurde das ganze ausgezahlt. Nun sagt das Jobcenter ich habe im Vormonat so eine Rückerstattung bekommen, das wird als Guthaben angerechnet und dementsprechend kriege ich einen geringeren Betrag ausgezahlt. Da es sich um mehr als 100€ handelt ist das ganze auch nicht ohne. Hätte ich einen Monat vorher ALGII beantragt würde ich das einsehen, dann ist offensichtlich, dass das unter das SGBII fällt.
So kann ich aber nicht nachvollziehen, wie das rückwirkend gültig sein soll. Bis jetzt konnte ich dazu keine Urteile oder anderen sinnvollen Posts dazu finden. Insgesamt macht die Regelung ja auch keinen Sinn: Was ich mit meinem Geld vor Antragsstellung mache ist ja meine Sache. Ich könnte z.B. ja damit Schulden zurückgezahlt haben oder ähnliches. Wäre die Rückzahlung höher ausgefallen (z.B. wenn ich in der Wohnung alleine gewohnt hätte oder der Abschlag noch höher gewesen wäre) dann hätte es ja so viel "Guthaben" sein können, dass ich meinen Lebensunterhalt nicht bestreiten kann.
Würde mich sehr über Antworten freuen! Danke