Wieviel Anspruch habe ich???

  • Hi!
    Es wäre super, wenn Ihr mir helfen könnt.
    Ich bin zur Zeit selbstständig und beziehe Existenzgründungszuschuss. Das endet im Februar. Meine Freundin (Lehrerin, verbeamtet) und ich wir erwarten ein Kind im Februar. Da sie natürlich erst mal aufhört zu arbeiten und ich nicht denke, daß ich bis dahin vernünftig Geld verdiene (wir also nur das Elterngeld hätten (aber immerhin das!!!!) ), würde ich mich um ALG II / Hartz IV bemühen.
    Wieviel Geld kann ich dann erwarten? Habe ich überhaupt Anspruch, obwohl meine Freundin verbeamtet ist?
    Sollten wir erst heiraten, damit ich mehr Anspruch habe, oder habe ich dann gar keinen mehr??
    H I L F E!!!!!


    Vielen Dank
    Fragezeichen!!!!

  • Hallo,
    wer heiratet hat meistens weniger Anspruch, was in Eurem Fall egal ist.
    Denn Ihr werdet sowieso als eheänliche Gemeinschaft behandelt.
    Das bedeutet, bei Antragstellung wird Euer gemeinsames Einkommen angerechnet.
    Antrag stellen kann man immer.