Hallo!
Ich habe mich von meinem Mann getrennt. Da ich auf 400?-Basis
arbeite, bin ich auf ARG II angewiesen und muss mir eine
Wohnung genehmigen lassen. Welcher Antrag wird zuerst gestellt:
auf eine Wohnung oder auf ARG II, oder werden die beiden Anträge
gleichzeitig gestellt? Die Vermieter brauchen Lohnabrechnungen
für die letzten drei Monate. Ich kann sie nicht vorlegen.
Wie kann ich trotzdem eine Wohnung bekommen?
Vielen Dank für eure Antworten!
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Hallo,
bei der ARGE alles zusammen beantragen.
Mit dem Vermieter musst Du Dich selber auseinander setzen. -
Du solltest dir sobald wie möglich eine neue Wohnung suchen und dann läßt du dir von der ARGE eine Mietbescheinigung geben. Das ist ein Formular wo Kosten, Größe usw eingetragen werden. Dann gehst du damit zur ARGE und läßt dir die Wohnung genehmigen -bevor- du den Vertrag unterschreibst.
Ich mache gerade das gleiche mit. Habe allerdings nen Job gefunden und muss erstmal doch selbst zahlen. Bei mir hat es aber ewig gedauert bis mal eine Antwort von der ARGE kam. Die brauchen glaub ich Druck damit das alles mal ein bisschen zügiger von statten geht.
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