Der Sohn einer Bekannten wohnt bei mir weil seine Mutter derzeit arge Probleme hat und er in dem Umfeld drohte seinen Schulabschluss zu gefährden. Er ist 18 und besucht bis 2009 das Gymnasium. Leider kommt von der Mutter nichts an Unterhalt. Das Kindergeld wird ihm allerdings überwiesen, was aber in keinster weise die Kosten deckt. Er hat mit mir einen Untermietvertrag über ca 350 Euro ( da ist auch Verpflegung mit drin).
Ich buttere natürlich rein und ich denke dass er wenigstens das was ihm als Unterhalt fehlt beantragen kann.
Dann kann er die Miete zahlen und hat auch noch Geld für nötige Anschaffungen. Von der Mutter ist nix zu erwarten. Er hat einen Antrag auf ALG2 gestellt und ich habe parallel mit dem Jugendamt gesprochen, wo ein entsprechendes Gutachten erstellt werden soll. Wie geht es nun weiter? Was steht ihm zu ? Welche Anträge gibt es ?
Der Vater ist nicht auffindbar, gegen ihn liegt schon seit Jahren ein Titel vor.
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Hallo,
ich würde mir einen Fachanwalt für Sozialrecht suchen.
Dieser ist für ALG II Empfänger kostenlos auf Antrag.
Einfach zum Anwalt gehen und fragen.
Keine Angst die Anwälte beissen nicht und denen ist es egal wo Sie ihr Geld her bekommen.
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