Hallo!
Ich hoffe nbin hier im richtigen Forum. Ich habe zwar hier im Forum gesucht, aber nichts passendes gefunden. Hoffentlich könnt ihr mir weiter helfen.
Es geht um folgendes ...
Eine Bekannte hat erzählt, dass ihr Sohn auf Probe mit seiner Freundin zusammenziehen will. Alle beide bekommen Hartz IV. Laut meiner Bekannten wird in diesem Jahr noch nicht als eine Bedarfsgemeinschaft gerechnet.
Gibt es das wirklich? Ich habe bisher nichts (habe über Suchmaschinen gesucht) dazu gefunden. Wenn ja, wo kann man das nachlesen?
Ich möchte mit meinem Lebensgefährten zusammen ziehen. Wir haben Anfang Juni ein Kind bekommen. Er ist selbstständig, aber Geringverdiener.
Danke.