Hilfe!! Nicht genehmigter Umzug! Muss die Angemessenjeitsgrenze gezahlt werden?

  • Hallo,


    wir müssen zum 30.09.2007 ausziehen weil dem ganzen Haus wegen Sanierung gekündigt wurde. Da ich seit Monaten keine Wohnung ( 4 Personen) finde die dem AA Angemessenheitsgrenze entspricht, waren wir heute beim AA wo man uns mitteilte das wir zwar umziehen könnten, aber man nur die bisherigen Kosten übernehmen würde??


    Müssen die nicht zumindest das Maximale der Angemessenheitsgrenze zahlen?? Dort sagten man uns das man falls wir umziehen die Mite nur in bisheriger Höhe zahlen würde, rund 400 Euro, die Maximalgrenze beträgt in unserer Stadt aber 498 Euro?



    Was ist den jetzt richtig?



  • Nee, müssen sie nicht.
    Wenn man in dem gleichen Ort ohne Grund umzieht, wird nur die bisherige Miete übernommen.


    Wenn aber der Mietvertrag von Seiten des Vermieters gekündigt wurde oder das Haus saniert wird, sehe ich das als Grund für einen Umzug.
    Weiß die ARGE das saniert wird?

  • Nee, müssen sie nicht.
    Wenn man in dem gleichen Ort ohne Grund umzieht, wird nur die bisherige Miete übernommen.


    Wenn aber der Mietvertrag von Seiten des Vermieters gekündigt wurde oder das Haus saniert wird, sehe ich das als Grund für einen Umzug.
    Weiß die ARGE das saniert wird?


    Wir haben denen ja das Kündigungsschreiben vorgelegt, in diesem steht natürlich das saniert wird! Wir ziehen also nicht einfach so aus, sondern weil wir müssen! Ansonsten stehen wir auf der Strasse!

  • @ hosching: wieder das brühmte blablabla


    Also, wenn die ARGE das Schreiben hat, kann sie sich normalerweise nicht quer stellen.
    Einfach noch mal mit dem Sachbearbeiter sprechen, kann auch sein, dass er/sie das überlesen hat.


    Ansonsten ein Gespräch mit dem Teamleiter suchen.


    Toi Toi Toi