... jedoch hat das erkennende Gericht in dem Verfahren AZ.: (...) immer noch nicht erkannt, das es gar keinen Rechtsstreit Kläger ./. Beklagte unter diesem AZ gibt.
Das AZ.: (...), welches die Beklagte in ihrer Berufungsschrift angibt, ist dem Rechtsstreit Klägerin ./. Beklagte zuzuordnen.
Demnach dürfte doch eigentlich die Berufungsschrift der Beklagten gar nicht zugelassen werden, oder?
Wieso achtet denn keiner (I. Instanz, II. Instanz) auf diesen Fehler?
Was kann ich hier noch alles tun, um denen das endlich begreifbarer zu machen?