Hallo,
ich werde bald 25, und gültige ich nicht mehr als Bedarfsgemeinschaft, und kann ausziehen wenn ich möchte, aber kann ich auch Hartz IV bekommen wenn ich bei meinen Eltern wohnen bleiben möchte ? muss dann das Einkommen / Vermögen meinen Eltern auch angegeben werden wie bei einer Bedarfsgemeinschaft ?
habe gehört bei einer Haushaltsgemeinschaft gibt es einen Doppelten Freibetrag, und können sie den Antrag auf Hartz IV auch ablehnen wenn meine Eltern zu viel bekommen, also zusammen meine Eltern ca. 2.200,- EUR netto
oder bei einer Haushaltsgemeinschaft darf doch das Einkommen / Vermögen meinen Eltern nicht mehr angerechnet werden. Ich benutze ja nur diesen Haushalt.