Hallo,
kurze Erklärung: Ich bin seit März arbeitsuchend, bekomme 400 Euro Arbeitslosengeld I und bis jetzt 172 Euro Arbeitslosengeld II als Aufstockung. Ich lebe seit 5 Jahren mit meiner 10 jährigen Tochter und meinem Lebensgefährten in einer Wohnung.Mein Lebensgefährte ist Berufstätig und wir haben das Einkommen von ihm natürlich beim Amt angegeben. Wir werden also als Bedarfsgemeinschaft geführt.Jetzt ist es aber so dass mein Lebensgefährte Privatinsolvenz beantragt hat wegen hohen Schulden aus seiner Ehe. Er hat also nur den Pfändungsfreibetrag zur verfügung.Das haben wir dem Amt auch mitgeteilt.Das interessiert aber wohl nicht den sein Gehalt wird voll angerechnet. Auf Grund der Einreichung der letzten Lohnbescheinigungen meines Lebensgefährten müssen wir für Mai die gezahlten Leistungen von 172 Euro zurückzahlen da er Urlaubsgeld bezogen hat. Er ist stinke sauer und will nicht mehr für mich und meine Tochter aufkommen. Er hat selber 2 Kinder aus der Ehe und denen wollte er in den Ferien natürlich etwas bieten.
Meine Frage jetzt: Wer kennt sich mit so einer Situation aus. Muss er für mich aufkommen obwohl er Privatinsolvenz beantragt hat? Kann ich nachträglich eine Wohngemeinschaft aus der Bedarfsgemeinschaft machen oder müssen wir uns wieder getrennte Wohnungen nehmen? Dieses würde meiner Tochter nämlich das Herz brechen da es mittlerweile ihr Papi ist da sich ihr leiblicher Vater nicht um sie kümmert.
Wer kann mir helfen?
Vielen Dank im Voraus.
Gruß Silke
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Hallo,
kurze Erklärung: Ich bin seit März arbeitsuchend, bekomme 400 Euro Arbeitslosengeld I und bis jetzt 172 Euro Arbeitslosengeld II als Aufstockung. Ich lebe seit 5 Jahren mit meiner 10 jährigen Tochter und meinem Lebensgefährten in einer Wohnung.Mein Lebensgefährte ist Berufstätig und wir haben das Einkommen von ihm natürlich beim Amt angegeben. Wir werden also als Bedarfsgemeinschaft geführt.Jetzt ist es aber so dass mein Lebensgefährte Privatinsolvenz beantragt hat wegen hohen Schulden aus seiner Ehe. Er hat also nur den Pfändungsfreibetrag zur verfügung.Das haben wir dem Amt auch mitgeteilt.Das interessiert aber wohl nicht den sein Gehalt wird voll angerechnet. Auf Grund der Einreichung der letzten Lohnbescheinigungen meines Lebensgefährten müssen wir für Mai die gezahlten Leistungen von 172 Euro zurückzahlen da er Urlaubsgeld bezogen hat. Er ist stinke sauer und will nicht mehr für mich und meine Tochter aufkommen. Er hat selber 2 Kinder aus der Ehe und denen wollte er in den Ferien natürlich etwas bieten.
Meine Frage jetzt: Wer kennt sich mit so einer Situation aus. Muss er für mich aufkommen obwohl er Privatinsolvenz beantragt hat? Kann ich nachträglich eine Wohngemeinschaft aus der Bedarfsgemeinschaft machen oder müssen wir uns wieder getrennte Wohnungen nehmen? Dieses würde meiner Tochter nämlich das Herz brechen da es mittlerweile ihr Papi ist da sich ihr leiblicher Vater nicht um sie kümmert.
Wer kann mir helfen?
Vielen Dank im Voraus.
Gruß SilkeMoin,
meines Wissens nach wird nur das tatsächliche Einkommen angerechnet.
Wenn ihr Lebensgefährte nur den Pfändungsfreibetrag hat, müßte auch nur dieser angerechnet werden.Wenn er allerdings das Urlaubsgeld bekommen hat, wird dieses natürlich auch angerechnet.
Im nachhinein eine Wohngemeinschaft aus ihrer Beziehung zu machen ist nicht möglich.
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