hallo,
ich wohne mit meiner 22 jahrigen tochter zusammen und mein alg1 lauft zum september aus.
wird beim alg2 das gehalt meiner tochter 1200? netto angerechnet und muss sie für mich aufkommen? bedarfgemeinschaft?
gruß dennis
hallo,
ich wohne mit meiner 22 jahrigen tochter zusammen und mein alg1 lauft zum september aus.
wird beim alg2 das gehalt meiner tochter 1200? netto angerechnet und muss sie für mich aufkommen? bedarfgemeinschaft?
gruß dennis
richtich;)
Hallo fux1215,
deine Tochter zählt zu den U25 (unter 25jährigen) und zählt somit bei Bezug vom ALG II mit zur BG der Eltern. Somit wird ihr Einkommen bei der Berechnung mit angerechnet.
Sollte sie vor dem ALG II Bezug jedoch noch ausziehen gilt dies nicht. Ein Auszug bei Bezug von ALG II ist für U25 sehr schwierig bedarf bestimmte Voraussetzungen.
Liebe Grüße
Kätzchen