Keine Sicherung des Lebensunterhaltes mehr?

  • Eine bekannte hat ein Problem bei Änderungen ihres Bewilligungsbescheides.


    Das Umfeld:
    Sie (40 Jahre) bewohnt seit Jahren mit ihrer Mutter(Ende 60) eine gemeinsame Wohnung.
    Ihre Mutter bezieht eine kleine Rente und arbeitet nebenbei um sich diese aufzubessern.Dies kann mal mehr,mal weniger sein.Abrechnungen aus der Nebentätigkeit ihrer Mutter werden jeden Monat abgegeben.


    Soviel zu den Rahmenbedingungen.


    Laut der Änderung ihres Bescheides stehen ihr zu:
    218? für Unterkunft und Heizung,
    80? Leistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes?!


    80? zum Leben?
    Laut meines Wissensstandes sollten dies doch 347,00? sein?


    In dem Schreiben ist auch nicht die Rede von einer Bedarfsgemeinschaft (Was in diesem Fall ja sogar richtig ist), sondern von einer Haushaltsgemeinschaft.


    Geht die Arge davon aus das meine Bekannte von ihrer Mutter unterstützt wird?
    Ich bin zwar nicht wirklich mit der Materie vertraut, aber ist das so richtig?Wovon soll sie denn Leben mit 80? im Monat?
    Ich ging immer davon aus,das der Regelsatz von 347? fest ist und jedem zusteht.Da hier so Gründe wie Partnerschaft, Kind ist unter 25 etc nicht zutreffen,würde mich doch mal eure Meinung dazu interessieren.
    Sie hat natürlich vor,Einspruch gegen diesen bescheid einzulegen und mich gebeten mich mal etwas schlau zu machen.So ein Schreiben sollte ja dann auch mit etwas Grundwissen erstellt werden.


    Weiter oben habe ich ja schon beschrieben,das die Einkommensverhältnisse der mutter jeden Monat mit Hilfe einer Abrechnung belegt werden.
    Trotzdem wurden ihr für diesen Monat Leistungen abgezogen,die zuvor wohl zuviel bezahlt worden (Trotz der regelmäßigen Abgabe der Einkommensverhältnisse).Nicht nur das von dem,meiner Meinung nach, eh schon zu geringen Betrag nochmals die Hälfte einbehalten wurde, sie wurde auch erst 5 tage nach dem Erhalt des Geldes darüber in Kenntnis Gesetzt.Wie soll man da noch Haushalten geschweige denn Planen?


    Über Hilfe,Tipps und Anregungen würde ich (bzw wir) uns sehr freuen und bedanken uns schon einmal dafür.


    Ein schönes Wochenende.


    Mfg

  • Hallo Wayne,


    ein Widerspruch gegen diesen Bescheid ist der richtige Weg!
    Möglich ist, das hier eine Unterhaltsvermutung angestellt wurde, das widerlegbar ist.
    SGB II § 9 Abs. 5
    (5) Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann


    Deine Bekannt sollte sich diesbezüglich von einem Anwalt beraten lassen. Dazu geht sie zu ihrem zuständigem Amtsgreicht und holt sich einen Beratungsschein. Damit sucht sie dann einen RA für Sozialrecht auf.


    Ich schick dir mal was per PN


    Liebe Grüße
    Kätzchen

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!