Anspruch für einen 15 Jährigen???

  • Hallo alle miteinander!!


    Ich habe mal folgende Frage.
    Aus meiner ersten Ehe habe ich einen Sohn der im November 16 Jahre alt wird. Sein leiblicher Vater hat in den ganzen Jahren höchstens 4x Unterhalt gezahlt und die ersten Jahren haben wir daher auch von der Sozialhilfe leben müssen.
    Kurzfristig bekam ich dann bis zu meiner zweiten Eheschließung Unterhaltsvorschuß der aber zum Januar 2001 wegen meiner 2 Heirat eingestellt wurde.
    Die drauffolgenden Jahre ist nun der Stiefvater für alle Unkosten aufgekommen, weil mein EX-Mann sich weigert Unterhalt zu zahlen.
    Nun ist mein Mann seit August letzten Jahres arbeitslos und wir müssen mit inzwischen 5 Personen mit 1050,- Euro Arbeitslosengeld + Kindergeld auskommen.
    Ich bin daher am überlegen ob es Sinn machen würde für meinen ältesten Sohn Leistungen zu beantragen.


    Gibt es da Aussicht auf Erfolg oder kann ich mir den Weg zur ARGE sparen???


    LG Andrea

  • Hallo Andrea,


    eine andere Möglichkeit wäre noch (ohne momentan einen Antrag auf ALG II stellen zu müssen), Wohngeld und Kinderzuschlag zu beantragen.
    Sollte Anspruch auf Wohngeld bestehen könnte dies unter Umständen den befristen Zuschlag (wenn denn mal ALG II in Frage kommt) nach § 24 SGB II erhöhen.


    Liebe Grüße
    Kätzchen

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!