Leistungsanspruch?

  • Hallo,
    aufgrund des Umzuges ect. und Arbeitsaufnahme, wurde meinem Bekannten sofort alle Gelder gestrichen. Obwohl er erst im Folgemonat Geld erhält vom Arbeitgeber. d.h. ende diesen Monats bekommt er sein erstes Gehalt. und ihm wird das bis dahin verweigert. nur muss er für miete und normal seinen lebendsunterhalt eigendlich aufkommen können.
    was kann er machen? welchen anspruch hat er?
    Ich kann ihn nicht auch noch durchbringen. das schaff ich finanziell nicht. ich bin eigendlich nur die stütze gewesen für einen neuanfang der eigendlich ganz gut anfing nur mich jetzt finanziell ruiniert.


    Liebe Grüße
    Samy

  • Hallo,


    bitte der ARGE nochmal konkret mitteilen, wenn mit Zahlungseingang zu rechnen ist. Es gilt das Zuflussprinzip, die Einnahmen werden also in dem Monat eingerechnet, wo er sie tatsächlich bezieht. Entsprechend sollte dann die ARGE den Bescheid anpassen.


    Grüße,
    Joachim

  • Hallo Joachim


    am 18.7. Arbeitsaufnahme und am 20.8. erster Gehaltseingang.


    D.h. er kann für diesen Monat nichts erhalten? Hab ich das so richtig verstanden?
    Oder das evtl. bis zum 20.8. die Kosten getragen werden können von der ARGE.?


    Grüße Samy