Eigentumswohnung

  • Sehr geehrte Damen und Herren,


    ich erhalte seit einem Jahr meine Altersrente. Dazu erhalte ich noch die Grundsicherung. Ich bin 66 Jahre alt.


    Könnten Sie mir bitte mitteilen, ob ich mir eine kleine Eigentumswohnung kaufen kann?


    Vielen Dank im Voraus.


    Mit freundlichen Grüßen


    Maria Schröder

  • auch von mir Hallo,


    sehe ich etwas anders.
    Wenn Sie Grundsicherung erhalten, dann reicht nach dem Gesetz ihre Altersrente nicht aus, um den Lebensunterhalt zu finanzieren.
    Die Leistungen nach dem SGB II und SGB XII sind größenteils gleich.


    Da ist dee Wohnungskauf eigentlich mit ausgeschlossen.


    joachim : siehe PN

  • Hallo Glücksfrosch,


    wo genau siehst du das Problem - vorausgesetzt die Dame kann aus der Grundsicherung, die sie erhält, und der Vermögenswerte, die sie hat, die Eigentumswohnung finanzieren?


    Grüße,
    Joachim


    Hallo Joachim,


    Grundsicherung sind Leistungen nach dem SGB XII, also im Prinzip genauso wie ALG II.
    Wenn ich Hilfe zum Lebensunterhalt erhalte, kann ich mir kein Haus oder eine Wohnung kaufen, dann kann ich meinen Lebensunterhalt selbst finanzieren und brauch keine Hilfe vom Staat.


    Das hat nichts mit den Vermögenswerten zu tun.


    Gruß
    Glücksfrosch

  • Hallo,


    nach meinen recherchen ist unter bestimmen Voraussetzungen auch bei Bezug von ALG II ein Hauskauf oder Eigentumswohnungskauf möglich.


    Bitte erkundige dich genauer mal darüber bei einen RA.


    Liebe Grüße
    Kätzchen

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!

  • Hallo Glücksfrosch,


    hier kann ich dir - wenn wir es rein theoretisch betrachten - nicht folgen. Wenn ich aus meinem ALG II - warum auch immer - jeden Monat 100,00 Euro sparen kann. Warum sollte ich dies nicht dürfen?


    Grüße,
    Joachim


    Ganz einfach.


    Es heißt Hilfe zum Lebensunterhalt. Der Regelsatz ist, wenn auch arg theoretisch, für das tägliche Leben mit bestimmten Beträgen aufgeteilt. Der Wohnungskauf gehört nun wirklich nicht dazu. Im übrigen sind die Leistungen, wenn man seinen Lebensunterhalt rein theoretisch selbst bestreiten kann, für die Kosten der Unterkunft vorgesehen.
    Wenn man von diesem Geld eine Wohnung kaufen würde hieße es theoretisch, dass man in diesem Fall nicht mehr bedürftig ist.


    Ich frag aber mal andersherum:
    Ich bekomme Harz 4 und kaufe mir in dieser Zeit eine Wohnung?
    Danach lasse ich mir Kosten dafür bezahlen?
    Wenn das gehen würde, hätten wir nur noch Eigentümer von Wohnungen.


    Gruß
    Glücksfrosch