Vorgehen gegen Rückzahlung?

  • Hallo,

    folgendes Problem: Eine Bekannte von mir erhielt eine Rückzahlungsaufforderung von 2200 Euro. Sie steht seit Mai 2006 in einem festen Arbeitsverhältnis,erhält aber monatlich noch einen Zuschuß an ALG2, da ihr Gehalt nicht für den Lebensunterhalt reicht.


    Mit Beginn des Arbeitsverhältnisses wurde ihr von der ARGE mitgeteilt sie solle vierteljährlich ihre Lohnbescheide nachreichen zur Berechnung des Zuschusses. Zur letzten Nachfolgeantragstellung wurde ihr dann mitgeteilt, sie solle doch alle bisherigen Lohnbescheide nachreichen.


    Dann kam der Schock der Nachzahlungsforderung mit der Begründung,man hätte jetzt rückwirkend für ein anderthalbes Jahr, für jeden Monat eine Überzahlung errechnet und bereits der erste Bescheid sei falsch berechnet worden.


    Meine Frage ist nun, ob man dagegen irgendwie vorgehen kann, denn es kann ja nicht sein, wenn die Leute von der ARGE nicht fähig sind Zuschüsse richtig zu berechnen und denen nach anderthalb Jahren mal auffällt, dass irgendwas nicht in Ordnung ist.


    Danke und Grüße von Tim

  • Das ist richtig, die ARGE kann zurückfordern.


    Ich vermute mal, deine Bekannte hat monatlich unterschiedlich verdient und das wurde so nicht angegeben.
    Muß nicht die Schuld von ihr sein, aber die ARGE ist im Recht.


    Sie soll einfach mal nachfragen, dann wird man ihr das erklären

  • Hallo Glücksfrosch,


    wie du sagst hat sie monatlich unterschiedlich verdient. Der ARGE ist dies aber bekannt und die Lohnbescheide sollten vierteljährlich eingereicht werden um am Jahresende zu berechnen ob zu viel oder zu wenig gezahlt wurde. Dies ist aber nicht geschehen, sondern eben ein halbes Jahr später die Forderung alle Lohnbescheide nachzureichen. Was aber von Anfang schief lief, war das die ARGE aus noch nicht genannten Gründen schon den ersten Monat völlig falsch berechnet hat, worauf eben dann die nachfolgenden basieren.


    Auch wenn es keine Möglichkeit gibt, dagegen vorzugehen, könnte man denn wenigstens jemand von denen für die Falschberechnung verantwortlich machen und sozusagen den Spieß rumdrehen, wie die dazu kommen zu viel Geld zu zahlen. Denn schließlich überprüft meine Bekannte ja nicht den Betrag den sie bekommt, ob das auch der ist, der ihr zusteht.


    Vielen Dank!

  • Hallo timtaylor8,


    mein Rat in dieser Angelegenheit ist, lass von einem RA für Sozialrecht prüfen ob hier die Behörde die "Überzahlung" verursacht hat. Dies wäre z.b. dann der Fall, wenn du zwar nachweislich die Änderungen eurer wirtschaftlichen Verhältnisse mitgeteilt hast aber die Behörde dies in der Berechnung nicht berücksichtigt hat.


    § 45 Abs.2 SGB X


    (2) Ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt darf nicht zurückgenommen werden, soweit der Begünstigte auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat und sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Rücknahme schutzwürdig ist. Das Vertrauen ist in der Regel schutzwürdig, wenn der Begünstigte erbrachte Leistungen verbraucht ....hat


    Inwieweit dann eine Vorgehensweise in Betracht kommt sollte der RA erkennen.
    Also ab zum zuständigen amtsgericht und einen Beratungsschein anfordern. Dieser kosten 10 Euro, damit ist jedoch eine Beratung durch einen RA kostenfrei.



    Liebe Grüße
    Kätzchen

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!

  • Guten morgen hosching,


    Ich selbst habe auch noch nichts für einen Beratungsschein zahlen müssen.
    Kannst gern mal im Internet weiter recherchieren, da findest du viele Angaben diesbezüglich.
    Ist also keine "Erfindung" von mir".
    Ich weis auch von einigen das sie diese Gebühr (Verwaltungsgebühr) erbringen mussten.


    Liebe Grüße
    Kätzchen

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!

  • Auch wenn es keine Möglichkeit gibt, dagegen vorzugehen, könnte man denn wenigstens jemand von denen für die Falschberechnung verantwortlich machen und sozusagen den Spieß rumdrehen, wie die dazu kommen zu viel Geld zu zahlen. Denn schließlich überprüft meine Bekannte ja nicht den Betrag den sie bekommt, ob das auch der ist, der ihr zusteht.


    Nee, das ist nicht möglich. Im übrigen sollte deine Bekannte auch mal die Berechnungsbögen (Bewilligungsbescheid Anhang) lesen, dann wäre die Nummer wahrscheinlich so nicht gelaufen.
    Im übrigen liegt auch keine Falschberechnung, sondern eine Berechnung vor. Da die ARGE im Vorfeld nicht weiß, wieviel jemand genau verdient, wird das Einkommen fiktiv angerechnet, d.h. man geht von einem Betrag aus. Verdient sie mehr, muss sie zurückzahlen, verdient sie weniger, bekommt sie Geld nachüberwiesen.
    Im übrigen gilt: Gegen jeden Bescheid der ARGE hat man das Recht, binnen eines Monats Widerspruch einzulegen, und man glaubt es nicht, es geht sogar ohne Rechtsanwalt und Sozialgericht.
    Dort wird dann geprüft und wenn es immer noch bei der Entscheidung bleibt, dann geht immer noch der Weg über das SG.


    Hallo,
    wie kommts Du auf 10,00 ? Kosten?
    Ich kommuniziere seit 2 Jahren nur noch per Anwalt mit der ARGE und habe noch nie etwas bezahlt.
    Ich habe nur immer Anträge beim Anwalt unterschrieben.


    warum wundert mich das jetzt nicht?


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  • Hallo habe auch folgendes Problem


    Ich habe am 06.08.2007 eine Tätigkeit aufgenommen und für den monat August 2007 geld bezogen vom Arbeitsamt. Meine Lohntag war der 18.09.2007 jetzt hat mir die ARGE geschrieben das sie mich für den monat September 2007 überzahlt haben. Obwohl ich alles abgegeben habe mein verdacht ist der das die Arge meine Auslöse mit anrechnen tut. Das gleich gilt auch für den Zeitraum 01.10.2007 bis 31.10.2007 ich bekomme aber doch immer mein Geld des darauf folgenden monats. Wie muß ich das Verstehen. Mein einkommen ist Monatlich anderst mal bekomme ich 1500 Euro oder mal mehr oder weniger.


    Habe auch Frau und Kind zuhause ich alleine kann doch nicht für die komplette Familie Arbeiten gehen wie stellt sich das Arbeitsamt vor bin schon jeden Monat auf Montage.


    Würde mich freuen wenn mir jemand helfen könnte.