unbekanntes sparbuch von oma....

  • Hallo,


    ich habe im april 2005 hartz4 beantragt...ich war zu diesem zeitpunkt ss und 22 jahre alt. man hat mir ewig keinen Bescheid zukommen lassen. nach 2 monaten wurde mir telefonisch (auf meine rückfrage hin) mitgeteiilt, dass ich keinen anspruch auf hartz4 habe, da meine eltern noch unterhaltspflichtig mir gegenüber wären. (hatte eigene wohnung die aber bis dahin - ich war davor im studium- mein vater bezahlte)


    im Juli 2005 kam meine Tochter zur Welt und ich bin ende Juli zu mienen eltern gezogen (dort gemeldet am 1.8.05 mit samt meiner tochter.


    Im Oktober bekam ich auf einmal einen zahlungseingang vom AA erfurt (von denen ich angeblich kein anrecht auf arbeitslosenhilfe hatte). einen teil musste ich zurückzahlen, weil meine Adressänderung und der umzug gar nicht berücksichtigt wurden.


    habe mich dann im Oktober gleich auf dem AA bei meinen eltern gemeldet und dort antrag gestellt. da ich ja dort wohnte, habe ich nur 250 euro/monat bekommen.


    Von einem sparbuch wusste ich zu dem zeitpunkt noch rein gar nichts. meine oma hatte es schon zu meiner geburt damals eröffnet. auch mein vater hatte nicht mehr an das sparbuch gedacht.


    als meine oma im april 2006 ins altersheim musste und wir die wohnung ausräumten fand mein papa das sparbuch mit etwas knapp über 12000 euro darauf. das geld war allerdings fest!!!! Man konnte es erst zum Juli 2006 wieder kündigen, was wir auch sofort gemacht haben.


    Das geld wurde dann im Juli auf das Konto meines Vaters überwiesen. Da ich im august 2006 nach münchen gezogen bin zum zweck des erneuten studiums hat mein vater von dem geld Makler 1000 euro, Provision 1200 euro, einrichtung für ca. 5000 euro bezahlt. ebenfalls habe ich das auto von meinem vater zur freien nutzung. er hat dann von dem geld noch autoversicherung (das auto läuft zwar auf ihn ich bin aber nutzer) 1400 euro gezahlt...


    ich habe die 12000 Euro nicht beim aa angegeben...


    jetzt hat man mir eine vorladung geschickt, da wohl vom finanzamt die zinszahlung von 180 euro mitgeteilt wurden, die nicht zugeordent werden konnten.


    nun zu meiner frage:


    was kann passieren? ich wusste von dem geld nichts. das geld war fest - macht das einen unterschied oder wird es dann so gezählt als wenn es die ganze zeit verfügbar gewesen wäre?


    es war ja im grunde erst ab Juli 06 verfügbar. ich war dann noch 1 monat bei dem aa, dann bin ich umgezogen und mein vater hat das geld ja zum größten teil jetzt ausgegeben für meine neue wohnung


    muss ich jetzt lestungen zurückzahlen und wenn ja wieviel????

  • Nabend,


    ist zwar ein blöder Spruch, aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.


    Obwohl Oma die Kohle für Sie angelegt hat, ist es IHR Geld und auch die Zinsen wurden IHNEN zugeschrieben. Damit waren Sie faktisch vermögend.


    Sie hätten also keinen Anspruch gehabt, da dieser Betrag ihren Freibetrag überschreitet.


    Da die Kohle festgelegt war hätte man Ihnen die Leistungen höchstens Darlehnsweise gewähren können mit der Auflage, bei Fälligkeit zurück zu zahlen, damit die Zinsen nicht wegfallen.


    Mein Tipp:
    Ab zur ARGE, die Nummer so erzählen und auf die Anhörung zur Überzahlung warten. Die ARGE rechnet aus, was Sie zurückzahlen müssen. Dind sie damit nicht einverstanden oder verstehen das nicht, nochmal hin und den Leistungssachbearbeiter fragen.


    Gruß

  • hmmm, also muss ich alles zurückzahlen. das was ich von erfurt dmaals bekommen habe und auch dasvon sonneberg?


    das sind dann aber weit über 5000 euro glaube ich....


    aber iegentlich habe ich doch anrecht auf 5150 euro oder nicht?


    es sind jetzt noch so 3000 euro übrig...die darf ich doch besitzen...bin nämlich seit 1.8.06 beim aa münchen gemeldet da ich noch vom studium beurlaubt bin. von dort dürfte ich also eigentlich nichts erwarten oder?


    noch was vergessen: zählen meine kosten denn gar nichts, also dass ich meine wohnungseinrichtung etc. alles selbst bezahlt habe????


  • Fakt ist: Zum Zeitpunkt des Leistungsbezuges waren Sie vermögend und hätten davon leben müssen.


    Der Freibetrag liegt bei 150 ? pro Lebensjahr + 750 ? für Singels, also kein Problem mit München und dort können Sie Leistungen beantragen.
    Der Rest wird wohl zurückgefordert.


    So schlimm sich das anhört; Aber ihre selbst gekaufte Wohnungseinrichtung "juckt" wirklich nicht.


    Aber noch mal der Tipp: Sprechen Sie mit den Leuten der ARGE wo die Überrzahlung stattgefunden hat bzw. schreiben sie die an.


    Gruß

  • also wie gesagt war ich in erfurt bei der arge...dort sagte man mir ja ers, dass ich keinen ansoruch hätte. das geld wurde dann 6 monate nach antrag nachgezahlt...einen teil habe ich schon zurückgezahlt, da wie gesagt damals meine adrtessänderung mit umzug und allem überhaupt nicht berücksichtigt wurden...


    in sonnerberg habe ich dann "nur" 250 euro erhalten...aber ich hatte damals schon ein kind. also müsste ja nocheinmal der freibetrag fürs kind aufgerechnet wreden...dann wären es insgesagt 7900 euro die ich besitzen dürfte zu diesem zeitpunkt.


    muss ich dann nur die differenz zurückzahlen oder zählen dann die 7900 euro auch ersteinmal so, dass die aufgebraucht werden müssen?

  • also wie gesagt war ich in erfurt bei der arge...dort sagte man mir ja ers, dass ich keinen ansoruch hätte. das geld wurde dann 6 monate nach antrag nachgezahlt...einen teil habe ich schon zurückgezahlt, da wie gesagt damals meine adrtessänderung mit umzug und allem überhaupt nicht berücksichtigt wurden...


    in sonnerberg habe ich dann "nur" 250 euro erhalten...aber ich hatte damals schon ein kind. also müsste ja nocheinmal der freibetrag fürs kind aufgerechnet wreden...dann wären es insgesagt 7900 euro die ich besitzen dürfte zu diesem zeitpunkt.


    muss ich dann nur die differenz zurückzahlen oder zählen dann die 7900 euro auch ersteinmal so, dass die aufgebraucht werden müssen?

    #


    Sorry, ich verstehe die Rechnung nicht.
    Ich denk dass Kind ist noch klein?

  • Herr Glücksfrosch, warum so ungenau heute?


    "Mindestens sind jedoch ? 3.100 und maximal ? 9.750 pro Person plus ? 750 für notwendige Anschaffungen anrechnungsfrei. ", siehe http://www.sozialleistungen.in…4-alg-ii-2/vermoegen.html


    Grüße,
    Joachim


    Herr JoachimM,


    das kann ich leicht beantworten:


    Nach meinem Kenntnisstand sind es 150 ? pro Lebensjahr + 750 ? beim Antragsteller. Jede weitere Person in der BG 150 ? pro Lebensjahr.
    Das ist das was ich an Infos habe. Ich geb grundsätzlich nichts drauf, was in irgentwelchen Foren oder Nachrichtenseiten steht.
    Das heißt aber nicht, dass ich mich nicht irren kann, meine Infos sind halt nicht immer up to date.;)


    In diesem Sinne bitte ich mir das nachzusehen.