Frage wegen zusammen Ziehen

  • Hallo
    Ich bin 27Jahre alt und seit etwas über einem Jahr arbeitslos. Vor 6Monaten bin ich in eine eigene Wohnung gezogen, weil ich mich mit meiner Familie nicht mehr verstanden habe.
    Nun war es damals so, das es fast unmöglich war eine Wohnung zu bekommen, weil die hier angebotenen entweder zu groß, zu teuer oder unbewohnbar waren. Die Wohnungen die dann doch in Frage gekommen währen, bekam ich nicht, weil die Leute nicht an Arbeitslose vermieten wollten oder ich ihnen zu jung war (hatten Angst vor Lärm glaube ich) nach langem Suchen, fand ich dann doch was passendes (dachte ich zumindest). Als ich eingezogen bin, begannen auch schon die Probleme.


    - 1. Ich habe entweder eiskaltes Wasser oder so heiß das ich mich daran verbrenne (Heißwasserboiler kaputt) der Vermieter versprach das zu beheben, aber bis heute höre ich immer nur Ausreden.


    - 2. Das schloss von der Haustür ist Kaputt und jeder Fremde kann rein (der Vermieter sagt das macht nichts wir hätten ja noch die Wohnungstüren ich habe da aber etwas Angst, weil ich alleine wohne


    - 3. meine Klingel ist kaputt und wird nicht repariert..




    Dies sind nur ein paar Beispiele der Mängel die ich erst nach Einzug bemerkt habe bzw. die erst danach aufgetreten sind. Hinzu kommt noch, das unter mir eine ziemlich anstrengende Person wohnt die steif und fest behauptet ich würde ihr Honig an die Tür schmieren und so was (das ist seit die Tür kaputt ist, ich vermute es sind ein paar Jugendliche aus der Nachbarschaft da diese Person nicht sehr beliebt in der Straße ist)


    Nun hat mein Freund mir angeboten ich könnte ja zu ihm ziehen, aber ich vermute dann würden die mir mein Harz streichen und er müsste für mich aufkommen aber Versichern und so kann er mich doch gar nicht und ich will das eigentlich auch nicht wirklich, weil ich dann ein schlechtes Gewissen hätte, wenn er mich durchfüttern müsste.


    Gibt es da Möglichkeiten zu ihm zu Ziehen, ohne das er zahle muss? Ich habe Gerüchte gehört, das es erst nach einem Jahr als Eheähnliche Gemeinschaft zählen würde und ich so lange mein Geld noch bekommen würde (bis dahin habe ich hoffentlich wieder Arbeit). Stimmt das? Und wie ist das dann mit Versicherung zahlen die, wenn ich nicht mehr Harz bekomme wenigstens die weiter?


    Gruß
    Sonny

  • Hallo,


    mal der Reihe nach: Für die Probleme mit der Wohnung steht dir das Recht der Mietminderung zu. Bei den geschilderten Punkten sind wohl so 20-30% Minderung zulässig. Mit sowas weckt man einen Vermieter dann schonmal auf - habe ich selbst schon erlebt.


    Möglichkeiten den Staat zu betrügen gibt es viele - sie alle sind illegal und die spielst mit dem Feuer. Außerdem ist es unfair denjenigen gegenüber, die das Geld in den Staat pumpen. Also geh ehrlich an die Sache ran: Wieviel verdient dein Freund? Wie weit ist eure Beziehung? Würde er dich unterhalten wollen? Plant ihr eine längere Beziehung oder ist es eher eine WG, die ihr gründen wollt?


    Dann schauen wir mal weiter, was sinnvoll ist.


    Grüße,
    Joachim

  • Danke für deine Antwort.
    Mir geht es ja darum eine Legale Lösung zu finden, ich hoffe das dies oben nicht falsch rüber gekommen ist :p


    Zu deinen fragen Mein freund bekommt ca. 1400? raus und könnte uns rein theoretisch beide ernähren. Er würde dies wohl auch gerne machen (zumindest sagt er das immer) aber ich mag es nicht abhängig zu sein und außerdem bleibt da ja die frage nach Versicherungen, weil so weit ich weiß kann er mich erst mitversichern, wenn er mich heiratet.
    So weit sind wir aber noch nicht.
    Zwar denken wir beide das wir dies irgendwann wollen, aber noch ist die Beziehung zu frisch und ich denke man sollte nichts überstürzen.
    Zusammen leben ist eine Sache aber zu früh heiraten kann schnell in Auge gehen.


    Dies ist ja auch erst mal nur eine Theoretische Frage da ich mir noch nicht sicher bin ob ich das überhaupt schon will, weil allein wohnen hat auch seine Vorzüge.

  • Hallo,
    auch wenn Du kein Geld mehr von der ARGE bekommen würdest, bist Du meines Wissens nach trotzdem über die ARGE versichert, solange wie arbeitslos gemeldet bist.
    Ich muss Dir aber recht geben mit dem durchfüttern, ich würde mich auch blöde vorkommen.
    Du kannst aber bei Deinem Freund wohnen, Du musst nur bei einer Kontrolle der ARGE beweisen, dass Du in Deiner Wohnung wohnst.
    Nun zu Deinem Problem mit den Mängeln in Deiner Wohnung.
    Du musst Deinen Vermieter schriftlich mit gesetztem Termin zur Behebung der Mängel auffordern (Einschreiben mit Übergabe).
    Im Schreiben kannst Du gleich darauf hinweisen, sollte zum genannten Termin nicht gemacht werden, wird von Dir ein Handwerker beauftragt und die Kosten mit der Kaltmiete verrechnet.
    Das gilt nur für Reparaturen in Deiner Wohnung.
    Für andere Mängel im Haus kannst Du Mietminderung androhen.

  • auch wenn Du kein Geld mehr von der ARGE bekommen würdest, bist Du meines Wissens nach trotzdem über die ARGE versichert, solange wie arbeitslos gemeldet bist.


    Das ist so nicht richtig! Nur, wenn man irgendeine Leistung bezieht, ist man über die ARGE Kranken- und Sozialversichert.


    Du kannst aber bei Deinem Freund wohnen, Du musst nur bei einer Kontrolle der ARGE beweisen, dass Du in Deiner Wohnung wohnst.


    Vielleicht könntest du mit diesen versteckten Anleitungen zum Leistungsbetrug aufhören?


    Nun zu Deinem Problem mit den Mängeln in Deiner Wohnung.


    Deine Anleitung zur Mietminderung ist eher grob fahrlässig (beschäftige dich nebenbei mal mit dem Thema "Unerlaubte Rechtsberatung"). Das sollte lieber ein Anwalt machen - SO einfach ist es nämlich auch wieder nicht. Und kleine Fehler können hier große Auswirkungen haben. Insbesondere ist zu beachten, wie lange die Mängel schon bestehen, etc.


    Grüße,
    Joachim