Hallo
Eine Übernahme der von mir eingereichten Nebenkostenabrechnung wurde mit der Begründung abgelehnt:
"Für die Wohnung werden nur die gemäß § 8 angemessenen Unterkunftskosten berücksichtigt."
Jetzt meine Frage: Besteht die Möglichkeit, daß ein Darlehen gewährt wird?
Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.
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Hallo
erst schauen, ob der Vermieter mit einer Ratenzahlung einverstanden ist.
Wenn nicht, Darlehnsantrag bei der ARGE stellen (schriftlich).
Gruß
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Hallo
Welche Art NK werden denn verweigert ?
Unsere NK werden monatlich übernommen und auch die
NK-Rückzahlung aus der Jahresabrechnung abzüglich Wasser und Kabel-FSallerdings gibt es hier schon Regelungen - nich einfach jede Ablehnung akzeptieren !
Schau mal hierhttp://www.sozialleistungen.in…i-2/miet-nebenkosten.html
lg
Eifelpaul
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