von freundin trennen, wohnung jetzt ? hilfe bitte

  • hallo,


    ich habe folgendes problem. ich wohne mit meiner freundin in eine sogenannte bedarfsgemeinschaft. sie verdient ca. 1150,- netto. die miete ist 648,- ?. ich bekomme keinen cent von dem jobcenter.
    das problem was ich habe ist das ich mich mit meiner freundin nur noch streite... und natürlich nur um 1 thema. sie muss mich komplett finanzieren, was ihr natürlich auch nicht so viel spass macht, da sie jetzt für so gut wie nichts arbeitet.


    ich würde sehr gerne in eine eigene wohnung ziehen. nun die vielen fragen. geht es eine bedarfsgemeinschaft aufzulösen ohne das man sich beziehungsmäßig trennt? wenn nein, würde es gehen wenn man sich wirklich mal trennt? wie würde es ablaufen? welche anträge muss ich stellen usw.? wie reagieren hausverwltungen auf hartz 4 empfänger? wie ist es mit der kaution und der erstausstattung?


    bitte um tips


    danke

  • Hallo,
    natürlich kann man eine Bedarfsgemeinschaft auflösen.
    Es kann Dich kein Amt zwingen mit einer Person zusammen zu leben wenn es nicht mehr geht.
    Du must den Sachverhalt bei der ARGE darstellen, dass ein zusammen leben nicht mehr geht und Ihr euch trennen müsst.
    Ob Ihr euch wirklich trennt geht nach aussen keinem was an, Ihr müsst es einfach durchziehen nach aussen.
    Bei Hausverwaltungen sieht es sehr unterschiedlich aus.
    Du must Dich erkundigen wo schon viele Hartz IV Empfänger wohnen, denn dort hast Du die beste Chance
    eine geeignete Wohnung zu finden.
    Da Ihr eine Bedarfsgemeinschaft seit müssen auch einige Sachen aus der gemeinsammen Wohnung Dir gehören.
    Wichtig ist noch, dass Du erst die Genehmigung der ARGE für eine eigene Wohnung hast.
    Die Trennung müsst Ihr beide bei der ARGE bestätigen, am besten vor den Mitarbeitern auch noch streiten.
    Wenn Du eine eigene Wohnung hast, kannst Du immer noch Anträge stellen.
    Aber zu Anfang erst mal den Mund dazu halten und die Genemigung für eine eigene Wohnung bekommen.
    Solltest Du Schwierigkeiten haben, keine Angst vor einem Fachanwalt, der ist für Hartz IV Empfänger kostenlos.
    Entsprechende Anträge für Kostenübernahme durch den Staat haben die Anwälte meistens parat.