Nach meinem Abi im vergangenen Jahr absolviere ich z.Z ein Freiwilliges Soziales Jahr beim Deutschen Roten Kreuz bis Ende Juli. Dort erhalte ich lediglich ein Verpflegungsgeld und ein Taschengeld in Höhe von insgesamt 356,-€. Alle Sozialabgaben wie Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung und Krankenkassenbeitrag werden vom DRK getragen. Nun verweigert mir die örtliche Agentur für Arbeit ALG 1 bzw.2? mit der Begründung, dass ich noch bei meinen Eltern lebe und wir somit eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Da mein Vater als Sozialpädagoge zu gut verdiene habe ich keinen Anspruch. Der müsse mich unterstützen.
Nun ist es so, dass von den 52 FSJ-lern, mit denen ich das FSJ beim DRK absolviere, mehr als jede/jeder Zweite noch bei seinen Eltern im Haushalt lebt. Und von denen mußte keiner bei der Agentur für Arbeit die Einkommensverhältnisse der Eltern offenlegen. Der Unterschied: Die anderen wohnen in der benachbarten Großstadt. Da ist eine andere Agentur zuständig. einige haben jetzt bereits einen Bescheid erhalten. Sie erhalten alle etwas über 160,-€ (die, die noch bei ihren Eltern wohnen und keine Miete zahlen).
Frage: Was ist nun richtig? Ich habe die Mitarbeiterin vor Ort gebeten, doch einmal bei ihren Kollegen im Nachbarort zu fragen, wieso die eine andere Berechnungsgrundlage haben. Antwort: Das sei nicht üblich. Außerdem sei das falsch und damit basta.