Hallo!
Ich hoffe es weiß jemand Rat.
Ich bin zur Zeit in Elternzeit beziehe zusätzlich zum Erziehungsgeld ALG2. Aufgrund einer Steuerrückzahlung von 2000 Eur wurden mir meine Leistungen auf 25.20 Eur gekürzt. Soweit ist alle in Ordnung.
Nun hatte ich kürzlich ( nach der Widerspruchsfrist) einen unverschuldeten Verkehrsunfall, bei dem unser - leider noch finanziertes- Auto einen Totalschaden erlitt. Nun zahlt zwar die Versicherung des Gegeners hoffentlich das alte Auto, aber leider kein neues.
Da ich aber aufgrund meines Berufes, den ich nächstes Jahr wieder aufnehme und einer hilfebedürftigen Schwiegermutter- die mit Bus ca 2 h entfernt wohnt- eine Auto dringend benötige, habe ich diese Rückzahlung dazu verwendet, um ein anders Auto anzuzahlen. Damit nicht genug waren von mir auch Auslagen zu machen ( neuer Kindersitz, Gutachter und Anwaltskosten etc.) von denen noch nicht klar ist ob und wieviel ich davon zurückbekomme.
Gibt es eine Möglichkeit dieses Geschehen mit anzurechnen?
kann man einen Antrag auf Neuberechnung nach Ablauf der Widerspruchsfrist stellen?
Wäre dankbar für Hinweise.
Bine1311
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Hallo Bine,
generell ist es möglich nach einer abgelaufenen Widerspruchsfrist einen Überprüfungsantrag zu stellen.
Allerdings sehe ich ihr keine Erfolgsaussicht, das dein "Geschehen" hier Berücksichtigung findet.Gerne kannst du dich allerdings diesbezüglich von einem Anwalt beraten lassen. Dazu gehst du zu deinem zuständigem Amtsgericht und holst dir einen Beratungsschein (kostet 10 Euro) mit diesem ist eine Beratung duch einen RA kostenfrei.
Liebe Grüße
Kätzchen -
also ich hoffe mal du hast aus diesen sachverhalt gelernt... erstens verstehe ich nicht, wie du gleich zum amt rennen konntest und angegeben hast 2000 euro von der steuer erstattet bekommen zu haben... die schauen zwar in die kontoauszüge, jedoch nur bei verlängerung und dann nur ein paar wochen rückwirkend und da ist der januar/febuar garantiert nicht drin gewesen bei dir oder??? ALSO...
Zweitens... erzähl das nur nicht beim amt, dass dein Auto weg ist und Du von der Versicherung noch Geld bekommen hast... Willst Du wieder eine Sperre aufgedrückt bekommen??? Also sag mal... Vielleicht ist es Dir nicht klar... Nur mal angenommen Du würdest Dein ganzes HAB und GUT verkaufen... in einer lerren Wohnung hausen... Dann würde Dir kein Amt was bezahlen... Du müsstest von den Erlös deines HAB und GUTES leben... Genauso ist es mit dem Auto... Gut du hast es nicht verkauft..: Aber das spielt keine Rolle fürs AMT... Du hast einmaliges Einkommen (von der Versicherung)... egal ob du es nun für ein Auto oder für Ferien ausgegeben hast, egal wofür Du das Geld bekommen hast (ob fürs kaputte Auto, oder aus nen Lottogewinn)... TOTAL UNWICHTIG... also ich an deiner stelle würde ganz ruhig sein und nichts von der Versicherungssumme erwähnen...
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