Ich bin 45 Jahre alt und schon seit Jahren arbeitslos. Nun habe ich eine Nebenverdienststelle gefunden, bei der ich etwa 150 Euro im Monat zusaetzlich verdienen kann. Allerdings ist diese Stelle in einem anderen Bundesland, etwa 8 h Zugfahrt entfernt. Finanzieren kann ich diese Fahrten allerdings selbst nicht und bin auf Mitfahrgelegenheiten von Bekannten angewiesen. Ich kann so woechentlich einmal nach Hause fahren. Meine Post vom Arbeitsamt kann von meinem Sohn taeglich geoffnet werden und ich bin auch telephonich jederzeit erreichbar.
Meine Frage: Auf Anweis meiner Bearbeiterin musste ich diese Stelle kuendigen. Sie verwies mich auf die Ortsanwesenheitspflicht. In welchem Gesetz kann ich darueber mehr erfahren?
Bitte helft mir, ich sehe keinen Ausweg mehr.