Ortsanwesendheitspflicht - Nebenverdienst ausserhalb

  • Ich bin 45 Jahre alt und schon seit Jahren arbeitslos. Nun habe ich eine Nebenverdienststelle gefunden, bei der ich etwa 150 Euro im Monat zusaetzlich verdienen kann. Allerdings ist diese Stelle in einem anderen Bundesland, etwa 8 h Zugfahrt entfernt. Finanzieren kann ich diese Fahrten allerdings selbst nicht und bin auf Mitfahrgelegenheiten von Bekannten angewiesen. Ich kann so woechentlich einmal nach Hause fahren. Meine Post vom Arbeitsamt kann von meinem Sohn taeglich geoffnet werden und ich bin auch telephonich jederzeit erreichbar.


    Meine Frage: Auf Anweis meiner Bearbeiterin musste ich diese Stelle kuendigen. Sie verwies mich auf die Ortsanwesenheitspflicht. In welchem Gesetz kann ich darueber mehr erfahren?


    Bitte helft mir, ich sehe keinen Ausweg mehr.

  • Hi, leider weiß ich nicht mehr genau wo ich das gelesen hatte... aber ich versuch es mal mit eigenen worten wiederzugeben...


    du hast eine ortsanwesenheitspflicht als algII bezieher. maximal 3 tage darfst du deiner wohnung fortbleiben ohne deinen vermittler darüber in kenntniss zu setzen... aber auch bei diesen 3 tagen ist zu beachten, dass du dafür sorge zu tragen hast, dass du jederzeit erreichbar bist. das mit den briefkasten leeren geht also in ordnung und deshalb denke ich, deine vermittlerin hat unrecht mit ihrer behauptung...


    allerdings ist es so, dass ein nebenverdienst aus Behördensicht keine bewandniss hat... Das heißt z.B. dass wenn man dir mal einen 1 Euro Job zuteilen sollte, Du deinen Nebenverdienst aufgeben musst... All diese Amtlichen Maßnahmen gehen vor... Also in diesen Fall kann man dir einen Nebenjob also untersagen und sogar verbieten...

  • Vielen Dank Lars fuer deine Antwort. Ich verstehe nicht, wie das alles Sinn machen soll und warum man heute noch ehrlich sein soll. Die willkuehrlichkeit im Amt wird immer schlimmer. Danke trotzdem, wenigstens hoert mir hier jemand zu und versucht zu helfen.


    Danke!

  • @even...


    einfach nicht drüber nachdenken, recht wenig macht sinn... ich hab auch nen kumpel der den nebenjob aufgeben musste wegen son 1 euro dings für 6 monate... hab ich auch nicht verstanden... aber wat so is, dat is halb... mittlerweile hab ich mich ganz gut durch den algII Dschungel durchgefuchst... am besten ist, nicht so viele fragen beim amt stellen, recht wenig sagen von sich aus und nur nicht ständig denken... man begeht was strafrechtliches... nur weil man nicht jeden pubs beim amt erwähnt... da gibt es nämlich auch für das geräusch eines PUBses gesetztes... :)