Arbeitsaufnahme - Fahrkosten???

  • Also folgende Situation...


    Ich war nun ein Jahr HartzIV Empfänger. Hab in diesem Jahr einen 1 Euro JOB gemacht. Sollte dann eine ABM dort bekommen, leider stellten sich die Ämter taub und ich bekam keine ABM. Nach etlichen hin und her hatte der Firmenchef die Faxen dicke und hat mich ohne HILFE vom Amt einfach eingestellt... Also einen richtigen Arbeitsvertrag ohne Befristung.


    Klar bewegt sich der Lohn nun auf ein Minimum und Fahrkosten bekomme ich von meinen Arbeitgeber auch nicht. Sonst hätte er ja auch nicht so auf eine ABM gedrängt, wenn er sich so mal einfach einen Arbeitnehmer leisten könnte... Nun gut, der Lohn iegt bei 900 Euro/Brutto (ca. 700,- Euro/netto). Ich muss täglich nun 60 km mit dem Auto zurücklegen, bekomme mein erstes Gehalt erst mitte nächsten Monats.


    Mein HartzIV Geld belief sich, aufgrund meiner Wohnsituation insgesamt auf ca. 450 Euro. Diese Tatsache schleißt natürliche eine Aufstockung meiner 700 Euro netto durch HartzIV aus. (bin wohl 40 Euro drüber laut Harzrechner)...


    Trotzdem benötige ich doch finanzielle Unterstützung. Wie soll ich denn nun 300 Euro Benzinkosten aufbringen etc.??? War beim Amt und es wird nun entschieden...


    HAB ICH EIGENTLICH RECHTLICHEN ANSPRUCH AUF SO WAS WIE FAHRKOSTEN; JOBEINGLIEDERUNG etc.??? Wenn ich keine Unterstützung bekomme, bin ich in 3 Wochen den Job wieder los, weil ich nicht mehr auf arbeit komme... das meine ich jetzt ernsthaft. Mein Chef hofft auch, dass ich Unterstützung bekomme, weil ca. 1500 km im Monat zurückzulegen bei 700 Euro/netto... das wäre ohne Hilfe von amtlicher Seite doch eine Zumutung wenn man sich eh schon runtergewirtschaftet hat und nur noch 300 Euro hat vom Amt für diesen Monat.


    Hat jemand einen Rat, fals mein Fahrkostenantrag nicht genehmigt wird... Widerspruch einlegen oder nicht? Wie hoch kann so einen Zusatzleistung eigentlich monatlich sein??? Oder gibt es da noch etwas an Leistungen? Hab mal gehört es gäbe einmalig Bekleidungsgeld für 120,- Euro... Muss aber dazu sagen, dass ich nun schon arbeite seit ein paar Tagen.... Aber würde auch versuchen im Nachhinein Anträge zu stellen (ausser Fahrgeld, den habe ich gestellt und warte... obwohl was mir die Vermittlerin sagte, klang irgendwie alles nicht so dolle)...

  • Hallo Larsibär,


    Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, können durch Mobilitätshilfen gefördert werden, soweit dies zur Aufnahme der Beschäftigung notwendig ist. Über die aktuellen Förderungsvoraussetzungen informieren die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit.


    http://www.arbeitsagentur.de/nn_26386/Navigation/zentral/Buerger/Hilfen/Beratung-Vermittlung/Mobilitaetshilfen/Mobilitaetshilfen-Nav.html


    Liebe Grüße
    Kätzchen

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!

  • bei meinem Sohn sieht es so aus, dass er ab Sept. ein ökologisches Jahr ca. 25 km entfernt von unserem Städchen macht.
    Die Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln = Null. So hat er von der Oma ein altes Auto bekommen, das auf meinen Namen zugelassen ist. Ich hab ein altes Auto, auf das aber kein Verlass mehr ist.
    Er kriegt vom intern. Bund 345 ? und es ist mir schon klar, dass es in die BG mit einfließt, weil er U 25 ist. Kann das Unterhalten des Kfz, so auch die Benzinkosten auch von diesem Geld abgezogen werden, so das er Benzin nicht von den 159 ? bezahlen muss, die ihm noch bleiben?


    über eine Antwort wär ich euch dankbar
    schönen Gruß an alle von loreley

  • ...Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, können durch Mobilitätshilfen gefördert werden, soweit dies zur Aufnahme der Beschäftigung notwendig ist. Über die aktuellen Förderungsvoraussetzungen informieren die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit.


    HI Kätzchen,


    eigentlich hast du mir die Antwort sogar gegeben... Man beachte das Wort KÖNNEN... also gibt es keine rechtliche Grundlage... Liegt also wieder mal alles im ermessen des Beraters und wenn dieser nicht mit einen gut kann, kriegt man nichts...


    Fahrgeld in Höhe von ca. 70,- Euro im Monat würde mir dabei schon total reichen... Mal sehen ob mein Antrag durchkommt. Wenn nicht, rede ich mit meinen Chef, der hat wenigstens Verständniss für meine Lage und würde mich wieder kündigen... Komisch alle verstehen die Not, nur das AMT nicht... und darum sehe ich auch schwarz überhaupt Unterstützung zu bekommen... wenns wieder nur so einen KANN BESTIMMUNG ist...