ALG I und Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Arbeit

  • Hallo,


    ich bin grade arbeitslos geworden. Ich fahre als Betreuerin bei einer Fahrt mit behinderten Kindern weg. Werden die 400 Euro fürr die 2 Wochen auf das ALG I angerechnet und abgezogen? Wir sind seit monaten am Vorbereiten, eigentlich arbeite ich für den Verein nicht nur die 2 Wochen während der Fahrt, es wird mir auch eine Bescheinigung über mehrere Monate ausgestellt.


    Wieviel Aufwandsentschädigung darf man maximal pro Monat dazubekommen?


    Habe ich Anspruch auf Freistellung und behalte meine Urlaubstage bei Fahrten?


    Wäre nett, wenn jemand antwortet.


    Wir helfen gern bei anderen Fragen weiter.


    Christina
    Gesundheitsladen Berlin e.V. Medizinisches Informations- und Kommunikationszentrum

  • Hallo Christina,


    leider kann ich dir hier keine Antwort geben - ich würde aber einfach mal beim Jugendamt (Stadtjugendpflege, ggf. entsprechendes Sachgebiet für Ferienmaßnahmen) anrufen. Die sollten sich damit auskennen und auch die richtigen Kniffe kennen! Sonst sollte auch der Träge der Freizeit, wo du mitfährst, wertvolle Hilfe geben können.


    Grüße,
    Joachim

  • Hallo,


    also falls es jemanden anderes noch interessiert schreib ich mal, wie es weiterging.


    War bei Jobcenter und habe da beantragt, daß ich freigestellt werde, wurde abgelehnt, man wollte mich für doie Zeit abmelden, weil ich ja nicht verfügbar bin und dazu noch im Ausland!!!
    Habe mich bei Gruppenleiter beschwert. Der hat es mir dann genehmigt, weil es bei mir eine fristlose Kündigung war, grade erst und ich dagegen Klage einreiche. Ob er sonst auch die Genehmigung erteilt hätte weiß ich nicht, das ist Ermessensentscheidung. Für mich wäre es total blöd gewesen, auch wegen Geld und wegen Krankenversicherung


    Wegen der Höhe der Aufwandsentschädigung das habe ich noch nicht rausbekommen. Werde es über mehrere Monate mit 165 Euro angeben, so daß mir nix passiert, die Freizeit bereiten wir tatsächlich seit Monaten vor, ist also auch nicht gelogen. Nach der Erfahrung heute möchte ich keinen weiteren Stress. Eigentliuch steht in einem Ratgeber, daß man Aufwandsentschädigungen zusätzlich behalten kann. Also wer was genaues weiß, bitte hier mal reinschreiben, hilft anderen.


    Der Verein IJGD, für den ich da arbeite, weiß es auch nicht. Und die im Arbeitsamt haben übrigens auch gesagt das würde sonst nie gefragt, ich wäre da die erste....


    viele Grüße, Christina

  • Hallo,
    wie Hoch die Summe sein darf die ich behalten darf von einer Aufwandsentschädigung ist mir auch unbekannt.
    Aber diese Entschädigung ist ja kein Verdienst sondern ein Ersatz für etwas wo ich in Vorkasse gegangen bin, also auch nicht angerechnet werden darf.
    Kleiner Tip für Abwesendheit: Du must am besten 2-3 Tage vor der Abwesendheit einen Termin und Gespräch beim Amt gehabt haben und Du musst wissen, dass während der Abwesendheit kein Arbeitsangebot für Dich kommen kann.
    Dann eine Vertrauensperson die die Post öffnet und Dich telefonisch erreichen kann wenn es brenzlich wird mit einem Termin.
    Bei Aufenthalt im Ausland natürlich auch für Dich nicht ganz einfach innerhalb 24 Std. nach Hause zu kommen.
    Aber ich bin schon seit Jahren arbeitslos und es klappte bis jetzt immer.

  • Hallo Christina,
    das Wort ansich besagt ja schon was eine Aufwandsentschädigung ist. Nämlich kein Zusatzverdienst sondern die Entschädigung für einen Aufwand den Du zuvor geleistet hast.
    Es ist also richtig dagegen notfalls zu klagen. - Kostet zudem noch nicht einmal soviel wie man immer glaubt, denn als Leistungsbezieher von HARTZ IV hast Du in der Regel einen Anspruch auf Auskunft und Hilfe durch einen Rechtsanwalt. Dazu musst Du allerdings zuvor bei Gericht, ähnlich dem "Armenrecht" einen Antrag auf "Rechtsbeihilfekostenübernahme" stellen ( denke dran das Du den Leistungsbescheid dabei hast) ( Manchmal wird auch nach einer bestehenden Rechtsschutzversicherung gefragt ). Mit diesem gehst Du dann zu einem Rechtsanwalt, meist empfiehlt Dir der Rechtspfleger sogar einen sehr guten und dort zahlst Du eventuell 10,-€ ähnlich wie bei den Ärzten. Die Wartezeiten für Verfahren sind allerdings sehr lang und können bis zu einem Jahr betragen, nur oftmals führt die Korrespondenz des Anwaltes mit der ARGE schon zu Einsicht auf höherer Ebene, die verlieren nämlich genügend Verfahren und begreifen langsam das Sie nicht alles mit den Menschen machen können.
    Hinsichtlich des Freibetrags / Anrechnungsfreier Zuverdienst weis ich von Zahlen zwischen 100 und 165€
    die ohne Berücksichtigung als Einnahme zum HARTZ IV Geld dazu verdient werden dürfen, was sich ja aus Deiner Zahl heraus auch zu bestätigen scheint.
    Mit der Abwesenheit musst Du vorsichtig sein, in vielen Vereinbarungen steht das darüber der Fallmanager im Vorfeld informiert werden und seine Zustimmung geben muss, sonst drohen Sanktionen. Der Einzugsbereich der ARGE darf oftmals nur mit ausdrücklichem Einverständns verlassen werden.
    Das Driite Reich läßt Grüßen!


    Ich hoffe, das Dir die Informationen weiterhelfen.



  • Nachdem ich deine zig hetzerischen und anmaßenden Beiträge gelesen habe frage ich mich, ob du die Zeit und Aufwendungen auch für deine Jobsuche aufbringst???