Hallo,
ich bin grade arbeitslos geworden. Ich fahre als Betreuerin bei einer Fahrt mit behinderten Kindern weg. Werden die 400 Euro fürr die 2 Wochen auf das ALG I angerechnet und abgezogen? Wir sind seit monaten am Vorbereiten, eigentlich arbeite ich für den Verein nicht nur die 2 Wochen während der Fahrt, es wird mir auch eine Bescheinigung über mehrere Monate ausgestellt.
Wieviel Aufwandsentschädigung darf man maximal pro Monat dazubekommen?
Habe ich Anspruch auf Freistellung und behalte meine Urlaubstage bei Fahrten?
Wäre nett, wenn jemand antwortet.
Wir helfen gern bei anderen Fragen weiter.
Christina
Gesundheitsladen Berlin e.V. Medizinisches Informations- und Kommunikationszentrum