Wieder einmal das leidig Thema zusammen ziehen

  • Hallo liebe Mitglieder im Forum,


    Ich, ALG II Empfängerin -> Selbständig mit der Arge -> Einkommen noch zu niedrig -> weitere Lebenskostenhilfe ...
    Er, -> Zeitsoldat aber endet im Oktober 2007 -> studiert zur Zeit über die Bundeswehr, ergo Student ohne offizielles Einkommen.


    Nun bekommt er nach der Bundeswehrzeit 2 Jahre weiter 90 % von seinem Bundeswehrgehalt als Beamter.


    Wenn wir nun zusammen ziehen, wird dieses besagte Geld nun angerechnet oder eben nicht?


    Die meisten Ämter haben bei Soldaten nie den Durchblick und viele Foren sagen, es darf eigentlich nicht berechnet werden.


    Die Frage ist nun, stimmts oder stimmts nicht? *gg*


    Und müssen wir uns eigentlich auch dann in dem fall an eine Mindestgröße und Mietpreis halten?


    Ich würde mich freuen wenn sich jemand erbarmt und mir hilft bzw. nen Tip gibt wo ich das ganze vielleicht nach lesen kann.


    Vielen dank im Voraus.



    Lieben Gruß
    Jeanny

  • Hallo,
    es kommt darauf an, ob ihr eine Lebensgemeinschaft seit oder nicht.
    Es wird bei einer Lebensgemeinschaft grundsätzlich das gesammte Einkommen angerechnet.
    Auch bei der Wohnungsgröße mus man sich an die Vorgaben halten, meiner Information zu folge.
    Also am besten zwei getrennte Wohnungen, oder für einen ein kleines Zimmer.

  • Hallo du :o)


    erst einmal danke für deine Antwort.


    Natürlich sind wir schon ein Paar :o)
    Wenn du sagst ein zweites Zimmer meinst du also doch eine "WG" wäre die sichere Variante ?


    Gibt es keine Möglichkeit ganz ehrlich und ohne Tricks "legal" zusammen zu wohnen?


    Ganz lieben Gruß
    Jeanny