hi hoffe mir kann jemand weiterhelfen!
bin kurz nach ostern diesen jahres bei meinem ex freund ausgezogen, aber auch gleich einen antrag auf eigenen wohnraum gestellt! ach ja bin bei meinen eltern schon vor dem u25gesetz ausgezogen!
mitte letzten monat habe ich erfahren das sie den antrag nich bearbeiten wollen da ich keine adresse habe wo ich gemeldet bin, sollte mich ans jungendamt wenden wegen betreutes wohnen was ich auch gemacht habe aber die können mir erst weiter helfen wenn ich mein kind bekommen habe! (schwanger im 5monat) Zu meinen eltern kann ich nichts zurück weil diese sich weigern und ich auch alles durcheinander bringe und mein früheres zimmer auch zu klein für mich und dem kind wäre dazu kommt noch das ich psychische probleme habe! aber meine frage is jetzt darf das arbeitsamt sich weigern den antrag zu bearbeiten wenn ich keine adresse habe wo ich gemeldet bin?
hoffe auf schnelle hilfe! LG nicki