Bedarfsgemeinschaft mit EU-Bürger

  • Hallo,


    ich bin EU-Bürger und ziehe demnächst nach Deutschland um zu studieren. In diese Wohnung zieht meine (deutsche) Freundin, die mit Studium fertig ist und in der Stadt, in der ich studieren werde, eine Doktorandenstelle gefunden hat, mit ein.


    So bis ca. Mitte August, evtl auch anfang September ist meine Freundin noch Hartz4-gemeldet, da sie erst dann mit der Arbeit beginnen kann.


    Jetzt meine Frage: Eine Bedarfsgemeinschaft wird das wohl sein, aber kann ich verpflichtet werden, für meine Freundin aufzukommen? Ich mein Geld hab ich nicht soviel, aber ich sehe keinen Grund warum eure Behörden Zugriff auf meine Vermögensdaten aus Österreich haben sollen, wo ich schließlich bei euch auch keine Anspruch auf Sozialleistungen habe. Die Wohnung wär für zwei Personen angemessen groß, nur wies mit der Miete ist, weiß ich nicht.


    Abgesehen davon, dass ich es völlig unverständlich finde, dass meine Freundin vom Arbeitsamt sozusagen "gestraft" wird, weil sie sich selbstständig eine Wohnung und eine Arbeit gesucht hat. (Kein Umzugsgeld, eigentlich unerlaubtes eigenhandeln, bla bla bla). Ich mein was soll die Scheiße. Da ist man bei euch ja echt besser dran, man kümmert sich um gar nix, und lebt von dem Geld und bekommt alles wie von der Mutti vorgekaut.


    Vielleicht kann mir ja jemand Infos geben, welche Pflichten ich sozusagen gebenüber meiner Freundin hätte, zumindest laut Arbeitsamt