Wie verhält es sich, wenn man selbständig ist und sich, kurz bevor man wg. Geschäftsaufgabe Hartz IV beantragen muss, eine angemessene Eigentumswohnung zur Eigennutzung als Altersvorsorge gekauft hat? Das bisher angesparte evtl. anzurechnende Vermögen ist ja dadurch gebunden, aber gibt es durch den engen zeitlichen Zusammenhang Probleme mit Hartz IV? Gibt es überhaupt irgendwelche Regeln, was man mit seinem Geld vor Beantragung Hartz IV sinnvoll tun sollte, damit es nicht als Vermögen angerechnet wird (z. B. Rührup Rente)? Gruß uazha
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Hallo,
dem Kauf einer Eigentumswohnung dürfte nichts im Wege stehen, meiner Meinung nach.
Den was Du mit Deinem Geld vor ALG II machst geht ja eigendlich keinem was an.
Barvermögen würde ich wenn es mehr als die erlaubte Summe ist (200,00 € pro Lebensjahr) zu Hause in Bar lagern oder ein Konto einrichten welches auf einen anderen Namen läuft (100 % iges Vertrauen muss da sein). -
Wie verhält es sich, wenn man selbständig ist und sich, kurz bevor man wg. Geschäftsaufgabe Hartz IV beantragen muss, eine angemessene Eigentumswohnung zur Eigennutzung als Altersvorsorge gekauft hat? Das bisher angesparte evtl. anzurechnende Vermögen ist ja dadurch gebunden, aber gibt es durch den engen zeitlichen Zusammenhang Probleme mit Hartz IV? Gibt es überhaupt irgendwelche Regeln, was man mit seinem Geld vor Beantragung Hartz IV sinnvoll tun sollte, damit es nicht als Vermögen angerechnet wird (z. B. Rührup Rente)? Gruß uazha
Genau diesen Fall hatte ich auch.
Die Wohnung wurde nicht finanziert, sondern sogar direkt voll bezahlt.
War aber problemlos weil die Wohnung zu meiner Alterssicherung zählt.
Bedingung ist aber, daß Du sie selbst bewohnst, also nicht vermietest!
Die Arge übernimmt das Hausgeld. Das rechnet sich auch für die Arge,
denn das Hausgeld ist niedriger als die Miete für eine Mietwohnung. -
mit sicherheit wird aber geprüft werden, ob das verwertbares vermögen war mit dem du wie wohnung gekauft hast. denn dann kann es ggf. zu schwierigkeiten kommen.
BEim Vermögen sind es übrigens 150€ pro Lebensjahr. -
wenn deine bevorstehende hilfebedürftigkeit beim kauf ned abzusehen war: kein problem. ansonsten wird kaum ein sachbearbeiter einen grossen aufwand machen. hausgeld wird bezahlt. solltest du finanziert haben, kannst du die zinstilgung auch bekommen (aber nicht die tilgungsrate selbst!). mit dem vermögen vorsichtig sein, da i.d.R. kontoauszüge etc. abgegeben werden müssen und man mit dem "beiseiteschaffen" schnell im betrug landet!
und natürlich musst sie selber bewohnen, aber das hast ja eh vor.
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