Hallo zusammen,
ein Steuerzahler "unterstützt" in seiner Steuererklärung unter "Außergewöhnlichen Belastungen" einen verwandten ALG2-Bezieher. Abwicklung in bar und Nachweis für das Finanzamt mittels unterschriebener Erklärung des Empfängers.
Wenn das nun ein anzugebendes "Einkommen" beim HARTZ-4-Antrag ist, kann man sich das Spielchen wohl sparen, weil der Effekt auf ein Minusgeschäft hinausläuft.
Melden die Finanzämter solche "Unterstützungen" grundsätzlich anderen Behörden oder gilt hier noch das Steuergeheimnis?
Gruß
Steuerfuchs
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Hallo,
"grundsätzlich" wird sowas nicht gemeldet - auffallen kann dies aber schon. Den Staat doppelt betrügen ist keine sooo gute Idee.
Grüße,
Joachim
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