hartz iv

  • Hallo ! Mein Mann hat sich im Mai 07 von mir getrennt, ich mußte darauf hin Hartz IV beantragen. Ich habe zwei Kinder im Alter von 5 und 8 Jahren und unsere Wohnung beträgt derzeit 613,00 eur Warmmiete. Mein Mann ist auch schon ausgezogen hat aber noch ein viertel Jahr Kündigungsfrist . Vom Arbeitsamt bekomme ich gerade soviel das ich davon die Miete zahlen kann. Meine Frage ist muß mein Mann noch mit für die Wohnung aufkommen?


    sternchen26j

  • Dein Mann muss während der Trennungszeit für dich und deine Kinder Unterhalt zahlen. Prozesskostenhilfe beim Amtsgericht beantragen. Mit der Wohnung ist es glaub ich so, dass wenn ihr beide den Mietvertrag unterschrieben habt, er nur zahlen muss, wenn er nicht rechtzeitig bei der Wohnungsgesellschaft gekündigt hat. Wenn nur er gekündigt hat und du das Mieterverhältnis allein aufrecht erhältst, musst du die wohnung zahlen. Aber Unterhalt steht dir als Noch-Ehefrau und den Kindern zu.