Hallo -
Ich hab da ne Frage :vieleicht kann jemand helfen? Mir wurde seit ich Hart 4 Empfängerin bin eine Versicherungspauschale von 30 Euro als Bedarf berechnet. Nun hab ich einen Job angefangen bei dem ich 120 Euro verdiene! Heute hab ich den neuen Bescheid bekommen- mir werden von den 120 Euro 16 Euro als Einkommen berrechnet und nun aber auch die 30 Euro Versicherungspauschale nicht mehr angerechnet- heißt I- mir werden 46 Euro ab dem 01.07 abgezogen!!!Der Sachbearbeiter sagt -das diese Vers. Pauschale nur Leuten zu stehet die nicht Erwerbstätig sind -da ich aber nun 120 Euro verdiene stehen mir diese nicht mehr zu ??? Ich versteh das nicht - es steht überall geschrieben das ich mir zu dem Regelsatz 100 Euro ohne Abzüge verdienen darf- aber das ist dann ja wohl nicht der Fall und es sind im Grunde genommen nur 70??? Wer kann helfen ?
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Hallo,
siehe http://www.sozialleistungen.in…lg-ii-2/zuverdienst.html:
"Seit dem gilt ein anrechnungsfreier Grundfreibetrag von € 100 vom Bruttoverdienst.
In diesem Freibetrag enthalten sind die Werbungskostenpauschale ( € 15,33), die Absetzbeträge für Riester-Rente und weitere private Versicherungen (€ 30) und Fahrtkosten."Die ARGE hat da wohl leider recht...
Grüße,
Joachim
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