Umzug in eine größere Wohnung

  • Hallo,


    ich habe einen einjährigen Sohn und bin derzeit alleinerziehend und lebe in einer angemessenen 56m2 Wohnung. Nun möchten der Kindesvater und ich es noch einmal miteinander versuchen und in den kommenden Monaten zusammenziehen. Wir sind ja dann eine Bedarfsgemeinschaft. Mein Partner bezieht seit diesem Monat ALGI (bekommt aber auch nur soviel wie ich mit HartzV).


    Ich habe mir heute eine Wohnung angesehen, die etwa 90 m2 groß ist. Wir haben aber nur Anspruch auf eine 75 m2 Wohnung. Die Miete wäre ganauso hoch wie bei einer 75m2 Wohnung hier in der Gegend. Zudem würden wir keine Kaution zahlen müssen.


    Wie würde die ARGE reagieren?????


    Lara

  • Hallo. wir sind 4 personen im haushalt. ich mein mann und unsere 2 kinder. wir wohnenjetzt in einer 70m2 großen wohnung. die ist aber zu klein. ich habe eine wohnung gesehen, die uns gefällt mit 109m2 und der mietpreis ist 450 und nebenkosten 170euro. meinen sie wir würden es von der arge genähmigt bekommen??? wenn nicht wie kann man sowas mit dem vermieter klären???? Bitte helfen sie uns!!!!!!!!!!!!!!! Danke im voraus.

  • Hallo,


    es ist generell so, dass kein Rechtsanspruch auf die höchstmögliche Wohnungsgröße (Personenzahl) laut Richtlinientabelle besteht.


    In dem Falle von Pauline bedeutet dies, dass auch im Falle des Zuzugs des Partners nicht unbedingt einem Umzug stattgegeben werden muss.
    Maßgeblich ist die Raumaufteilung der Wohnung sowie das Alter des Kindes.
    Einem Umzug in eine 90m² Wohnung wird mit höchster Wahrscheinlichkeit nicht genehmigt werden.
    Denn auch wenn sich die Miete im Rahmen der Höchstgrenze für 3 Personen bewegt, werden die Nebenkosten bzw. insbesondere die Heizkosten deutlich höher ausfallen als bei einer kleineren Wohnung.


    An Sandra und Pauline


    Wenn der Vermieter sich bereit erklärt im Mietvertrag eine kleinere Wohnungsgröße anzugeben und einem Umzug generell durch die Arge zugestimmt wurde bzw. die Miete im Bereich der Höchstgrenze liegt, wird die Wohnung auch genehmigt werden.


    Aber aufpassen was in der Jahresendabrechnung steht und Vorsicht ist geboten bei Hausbesuchen der Arge. Die Differnz von 15-20m² wird wohl jedem SB ins Auge springen.