Hallo,
ich habe einen einjährigen Sohn und bin derzeit alleinerziehend und lebe in einer angemessenen 56m2 Wohnung. Nun möchten der Kindesvater und ich es noch einmal miteinander versuchen und in den kommenden Monaten zusammenziehen. Wir sind ja dann eine Bedarfsgemeinschaft. Mein Partner bezieht seit diesem Monat ALGI (bekommt aber auch nur soviel wie ich mit HartzV).
Ich habe mir heute eine Wohnung angesehen, die etwa 90 m2 groß ist. Wir haben aber nur Anspruch auf eine 75 m2 Wohnung. Die Miete wäre ganauso hoch wie bei einer 75m2 Wohnung hier in der Gegend. Zudem würden wir keine Kaution zahlen müssen.
Wie würde die ARGE reagieren?????
Lara