Ich wohne mit meinem Freund in einer Bedarfsgemeinschaft, die wir auch schön brav beim AA angegeben haben. Seit Sept 2005 ist mein Freund nun Hartz IV-Empfänger und ich gehe fleissig Arbeiten.
1. Beim Ausfüllen vom Antrag habe ich das Blatt 2.2 meinem Arbeitgeber gegeben und ausgefüllt zurückbekommen. (Einkommen variiert nicht - wurde dort angekreutzt). Hartz IV Bewilligt (Mietkostenzuschuss).
2. Dann wurde mein Freund für 6 Monate in eine Maßnahme gesteckt. (Aussetzung Hartz IV).
3. Am 1.5. griff Hartz IV wieder !!! Wir mußten alles noch einmal ausfüllen, diesmal hat die Lohnabteilung meiner Firma beim Blatt 2.2 angekreuzt, dass mein Einkommen variiert.
4. Ich mußte alle Lohnzettel ab Sept 2005 bis heute einreichen.
5. Heute bekammen wir jeweils beide einen Brief, dass wir über 586,- Euros nachzahlen müssen, weil mein Einkommen unterschiedlich hoch gewesen ist. (Zeit der Maßnahme wurde mit angerechnet). JEDER soll zurückzahlen 2 * 586,- Euro- und aufeinmal - d.h. keine Ratenzahlung wird akzeptiert laut Schreiben.?
6. Müssen wir das Geld zurück zahlen, obwohl das Lohnbüro was falsches angegeben hat ?
7. Mein Mehrverdienst beträgt ca. 40-60 Euro im Monat gegenüber den Angaben aus dem ersten Antrag.
8. Ist das AA nicht dazu verpflichtet die Lohnnachweise einzufordern (haben sie bei mir erst jetzt gemacht) - Müssen wir dann immer noch zahlen?
Bitte helft uns, da wir ja schon ans AA zurückzahlen. (andere Sache).