Hallo,
ich gehe jetzt seit März einer Beschäftigung nach. Mein monatliches Nettoeinkommen beträgt bei einer 40-Stunden-Woche ? 720,- und mir ist es finanziell mit Hartz IV besser ergangen; u.a. die Fahrtkosten (jeden Tag min. ? 5;-) hauen so rein, dass ich definitiv weniger zum Leben habe als mit ALG II / Hartz IV.
Gibt es die Möglichkeit irgenwo, irgendwie Zusatzleistungen oder Zuschüsse zu beantragen?
Danke - jenssky
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Hallo,
Du kannst versuchen Wohngeld zu bekommen.
Es gibt trotz Hartz IV immer noch die Wohngeldstelle.
Auch kannst Du beim Sozialamt versuchen etwas zu bekommen und natürlich auch bei der ARGE. -
Beantrag doch einfach ergänzendes ALG2 bei der Bagis, so sind locker 850 Euro drin.
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Hallo jensky!
Zunachst einmal ist es richtig das Du auch bei zuwenig Verdienst einen Antrag auf ergänzende Lesitungen stellen kannst, insbesondere dann wenn Du den Aufwand für die Fahrkosten belegen kannst und Dir letztlich nicht einmal soviel Geld zur Verfügung steht wie Du durch den Erhalt des Regelsatzes gehabt hast.
Unter der Seite www.Sozialgesetzbücher.de findest Du auch Informationen was Dir noch zusteht wenn Du aus dem ALG II Bezug in ein Arbeitsverhältnis überwechselst. Oft wird dies als "Kann-Bestimmung" ausgelegt und eben so häufig ist den Fallmanagern/Sachbearbeitern überhaupt nicht bekannt was oder welche Möglichkeiten sie hätten um den Menchen auch einen weiteren Anreiz zu einer ungewöhnlichen Tätigkeitsaufnahme zu vermitteln - ich denke hier an Schichtarbeit ect, Man sieht bei den ARGE'n nur das Prinzip Zuckerbrot und Peitsche! Also die ursprünglich angedachte Kreativität die Schröder und Müntefering da in Bereichen der öffentlichen Verwaltung von Hilfebedürftigen angedacht hatten scheitert an der intern verankerten starsinnigen Strukur der Verwaltungsbürokratie!Schau mal welche Art der Förderungen ansonsten noch bei der ARGE möglich ist, denn seit 01.10.2007 hat wieder die Geldnot Einzug in die Kommunen gehalten!
Hallo marcel aus bremen!
Habe gerade bemerkt, das Deine Antwort einer Uralt- Frage galt!!
Gruß.
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Entweder aufstockendes ALG 2 bei der Arge beantragen oder Wohngeld.
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