Hallo,
ich habe in meiner Zeit der Arbeitslosigkeit (Hartz4) von meinen beiden Grosseltern monatlich Geld geschenkt bekommen. Gilt das als Einkommen wenn es jeden Monat als Überweisung erfolgte, aber der Gesamtfreibetrag meines Vermögens nie die Freigrenze überschritten hat ?
Ich war ab 2005 arbeitslos und habe auch normal meine Anträge gestellt und auch bewilligt bekommen. Auf den Kontoauszügen waren damals schon Beträge meiner Verwandten ersichtlich wurden aber nie weiter hinterfragt.
Nun habe ich im Zuge einer "Fördermaßnahme" einen Job ab 01.01.2007, der aber (fördermaßnahme sagt ja alles *grrrrr*) extrem mies bezahlt ist und mir noch Leistungen von ca 90,- euro im Monat zustehen.
Nun fiel der Bearbeiterin bei der Bearbeitung des neuen Zeitraums also ab 04/2007 die Überweisung meiner Oma auf und forderte mich auf, diese nachzuweisen. Hab ich gemacht mit einem Schreiben, dass es sich da um Geldgeschenke handelt.
Nun nehme ich an, dass sie "geschnüffelt hat" denn nun will sie aufeinmal alle Kontoauszüge ab 04/2005 sehen. Das ist meiner Meinung nach nicht rechtens, da die Jahre 2005 und 2006 nicht mehr relevant sind für die Berechnung im Jahr 2007 sind und meine insgesamte Vermögensobergrenze zu keinem Zeitpunkt überschritten war.
Vielen Dank !
MfG