Auszug unter 25 Jahren in eine Wohnung im Elternhaus

  • Hallo
    ich bin demnächst 18 jahre alt , wohne noch bei meinen eltern im haus,
    mein Vater bezieht rente mit ergänzender Grundsicherung meine Mutter erhällt für zwei Wohnungen mieten und arbeitet noch auf basis
    und erhält für sich und meine Schwester ergänzende Leistungen.
    meine Mutter richtet mir jetzt im elterlichem Haus eine eigene abgeschlossene Wohnung her da es der Zustand meines Vaters nicht länger zulässt mich dauernd bei ihnen aufzuhalten
    dieses kann ich auch mit einem Atest meines Vaters Nervenartztes bestätigen lassen.
    meine Frage wäre:
    habe ich einen Anspruch auf Mietübernahme und volle Leistungen.
    zu meiner Person:


    ich bin die Tochter von Rossi :D


    ich bin im moment schülerin und mache demnöchst ein einjähriges praktikum im Krankenhaus ohne Verdienst mit Anspruch auf Kindergeld.


    Über eine Antwort danke ich im Vorraus :rolleyes:

  • Hi!


    Ich habe auch einen Bruder der in einer abgeschlossenen Wohnung in unserem Elternhaus wohnt.
    Leider haben hier die Ämter alles nur erdenkliche abgelehnt.
    Liegt wohl an dem zu hohem Einkommen meiner Mutter. Oder was denen sonst noch einfällt.


    Trotzalledem würde ich es versuchen.
    Mit einer plausieblen Erklärung und dem Artest vom Artz, müssen die Ämter zumindest darüber nachdenken.


    Ablehnen können sie immernoch.
    Einfach Antrag stellen und warten. Notfalls noch einmal Wiederspruch einlegen.


    PS: Weiß von einem Fall, da hat sich ein 19 Jähriger mit seinen Eltern zerstritten und dort bestand somit keinen Kontakt mehr zwischen ihnen. Geld wollten diese ihm auch nicht geben. Ebenfalls wohnte er in einer abgeschlossenen Wohnung im Elterhaus. Somit war das Amt gezwungen für diesen Jungen aufzukommen.


    Liebe Grüße
    milca911