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Hallo DenizSkysurfer,
alles was deine Verlobte an Einkommen hat, Kindergeld und Halbweisenrente geht mit in die Berechnung ein und mindert somit den Bezug von ALG II. Bekommt sie denn auch eine Ausbildungsvergütung? Wenn ja, so wird diese natürlich auch angerechnet.
Was ist mit der Halbweisenrente? Sie hat darüber enen bescheid erhalten, aber diesbezüglich sind noch keine Zahlungen eingegangen? Wenn dem so ist, dann sollte sie sich umgehend mit der zustehenden Behörde in Verbingung setzen und mal nachhacken wo dieser Betrag bleibt.
Liebe Grüße
Kätzchen -
Hallo DenizSkysurfer,
wenn das mit der Halbweisenrente noch nicht geklärt ist, sprich deine Verlobte bekommt ja noch keine, so dürfte dieser Betrag von 150 euronoch nicht mit beim ALG II angerechnet werden. Sollte sie dann jedoch, was wohl so sein wird, die Zahlung erhalten, auch für rückwirkende Monate, wies dies dann verrechent.
wie siehts aus mit BAföG bei deiner Verlobten? Ob hier Anspruch bestünde vermag ich nicht zu sagen.
Lest mal hier nach
http://www.lerntippsammlung.de/studium/wie-beantragen.htmLiebe Grüße
Kätzchen
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