rückzahlung?

  • Hallo Suse,


    es kommt drauf an, wann du deinen ersten Lohn erhälst. Solle dies erst im August sein, musst du nichts zurückzahlen. Fließt dir allerdings der erste Lohn schon im Juli zu kann es unter Umständen sein, das eine Rückforderung fällig wid.


    Es gilt das Zuflussprinzip!


    Liebe Grüße
    Kätzchen


    P.S. Benutz mal sie Suchenfunktion des Forums, da kannst du einiges nachlesen.

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!

  • hallo kätzchen....


    ich hab da nicht wirklich was gefunden....


    in dem betrieb bekomme ich immer zum 25.des monats geld, sprich also schon im juli.


    hmm, naja....werd ich ja sehen, was die sagen, wenn ich denen das mitteile und meinen vertrag hinbringe.


    lg suse;)

  • Hallo Suse
    .
    Beispiel: Arbeitsaufnahme zum 1.7. und am 25.7. geht die erste Lohnzahlung ein. Für den Monat Juli wird somit das Einkommen sprich der Lohn in Anrechnung auf das ALG II gebracht.


    Du könntest aber auch mal mit deinem zuständigem Arbeitgeber sprechen, ob er dir den ersten Lohn zum 1.8. überweist. Wenn dieser im August zufließt wird nichts angerechnet. Musst dich dann aber zum 1.8. aus dem Bezug abmelden.


    Liebe Grüße
    Kätzchen

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