Zweitwagen mit H4

  • hallo leute,


    ich habe da mal ne frage.
    wie ist das mit einem zweitwagen trotz hartz 4?


    und dann noch....meine mutter würde das gerne machen, aber sie bekommt hartz 4.
    es ist noch kein auto zugelassen auf sie. wenn sie das anmeldet und sie das versichert, kann sie das so bei der arge angeben das dieses auto für mich ist?


    wer weiß da was :confused: :confused:


    mfg und danke neolec

  • ja das würde mich allerdings auch mal interessieren?
    (sprich: könnte ein Hartz IV Empfänger auf den bereits ein Auto zugelassen ist ein Zweites Auto für sein Kind zulassen, aber auf seine Versicherung laufen lassen?
    Also ich meine ohne das mit irgendwelchen Abzügen gerechnet werden muss?):confused:

  • Hallo!


    Die erste Frage von Neolec ist ja nun schon zwei Jahre alt.
    Zur Frage der Versicherungen. Mir ist lediglich bekannt, dass die Arge eine Abfrage bei der zuständigen KFZ-Zulassungsstelle des Wohnortes macht, ob ein PKW angemeldet ist und welches Baujahr und Typ(zwecks Wertermittlung). Eine Anfrage beim Bundesverband der KFZ-Versicherer wird nach meiner Meinung nicht durchgeführt. Also ist es demnach egal, wieviel PKW's du versichert hast.


    Schrader

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Hallo!


    Zitat

    Ja, nur dass man im Antragsformular auch danach gefragt wird, welche "Haftpflicht"-Versicherungen man laufen hat ...


    Stimmt, daran habe ich nicht gedacht.. Aber die Frage nach den Haftpflichtversicherungen im Antragsformular hat doch eigentlich den Hintergrund, dass sich mit der Höhe der abgeschlossenen Haftpflichtversicherungen auch der jährliche Freibetrag für z.B. Zinsen von 50 Euro entsprechend erhöht(natürlich nur Pauschalsummen).
    Mir ist nicht bekannt, dass ein vermeintlicher Hartz4-Empfänger nicht die günstigeren Einstufungen bei der KFZ-Hapfpflicht und Kasko für Familienangehörige nutzen darf.


    Schrader

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von Schrader170 ()

  • Also - wichtig ist natürlich wie bei allem, dass das zweite, möglicherweise auf den H IV-Empfänger angemeldete, Auto wirklich nur versicherungstechnisch auf ihn "angemeldet" ist, er aber nicht im Kfz-Brief als eingetragener Eigentümer steht.

  • Hallo!


    ZUdem gilt:


    Zitat

    § 12 Abs.3 Satz 1 Nr.2 SGB II


    Als Vermögen sind nicht zu berücksichtigen


    2. ein angemessenes Kraftfahrzeug für jeden in der Bedarfsgemeinschaft lebenden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen,


    Selbst wenn ihr in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, kann man zwei oder mehr Autos haben(sofern das Kind erwerbsfähig ist). Dabei dürfte es keine Rolle spielen, wer der Versicherungsnehmer ist.


    Schrader

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • das die frage schon etwas älter war habe ich zwar bemerkt, aber da hatte ich den text schon verfasst.
    (hatte das thema in eine suchmaschine eingeben und die hat mir dann diesen beitrag ausgespuckt- und da ich hier schon angemeldet war dachte ich schließ ich mich meinem vorgänger doch gleich mal an... ;-) )


    also wenn ich das richtig verstanden habe... dann wäre es nicht der fall,dass
    sie den zweitwagen meinem vater irgendwie anrechnen solange ich im den fahrzeugpapieren als eigentümerin geführt werde oder?
    (ich kenne mich mit dem ganzen "hochinteressanten" bürokratiewahnsinn den die rund um das thema hartz IV veranstallten nämlich echt null aus und bevor wir wieder in irgendeinem schlamassel landen- da
    dachte ich frag ich lieber hier mal nach.) also danke schön!



    hanna

  • Hallo hanna!



    Zitat

    solange ich im den fahrzeugpapieren als eigentümerin geführt werde oder?


    Genau, du bist bei der KFZ-Meldestelle als Halter gemeldet und damit können die von der Arge nichts machen.


    Schrader

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • @Schrader und hanna_h
    Ich wäe vorsichtig mit der Aussage von Schrader. Zwar darf jedes Mitglied einer BG ein Auto von entsprechendem Wert besitzen, aber wie formuliert: "jedes". Die Formulierung heißt nicht, dass entsprechend der Anzahl der erwerbsfähigen BG-Mitglieder viele Autos angemeldet sein können. Bei den Vermögensfreibeträgen, was zum Beispiel die Konten betrifft, habe ich auch vom Amt die Auskunft erhalten, dass jedes BG-Mitglied für sich selbst gewertet wird, wir also nicht alles Geld auf einem Konto haben "dürfen", wenn es dann zu viel für die eine Person ist, auf deren Namen das Konto lautet. Rein Vorsorglich würde ich an hanna_h`s Stelle bei der Hotline anrufen unter anderer Rufnummer (weil die Rufnummern sofort den Namen zugewordnet werden können) und explizit nachfragen. Sicherheitshalber würde ich mir diese Auskunft zwei Mal holen, weil die Erfahrung leider gezeigt hat dass man auch dort unterschiedliche Auskünfte erhalten kann zu ein und derselben Frage.

  • Hallo lirafe!


    Dann mal eine Gegenfrage: meine Tochter hat dieser Tage ihren Führerschein erworben. Falls sie sich nun ein Auto kaufen sollte, sehe ich keinen Grund, ihr mit meiner niedrigen Schadensfreiheitsklasse behilflich zu sein, und den Wagen als Zweitversicherung bei mir zu versichern. Sie würde natürlich Halter des PKW's sein. Ich habe sehr viel zu diesem Thema gegoogelt, aber nichts dazu gefunden, dass es einem Hartz4-Empfänger verboten wäre, mit einer Zweitversicherung den Wagen eines Angehörigen günstiger zu versichern. Unabhängig davon, ob der Angehörige selbst Transferleistungsbezieher ist, noch mit dem hartz4empfangenden Versicherungsnehmer in einer Bedarfsgemeinschaft lebt. Auch im federführenden SGB II gibt es keinen Paragraphen dazu, der es verbietet oder erlaubt.


    Schrader

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Eigentümer ist der, der im Brief des Fahrzeugs steht und das ist entscheidend und nicht auf wem der Wagen zugelassen ist. Nur sollte in dem Fall von schrader170 auch seine Tochter für die Versicherung aufkommen.


    Gruß klaus

  • Schrader170
    Also kurz: Meine Antwort betraf deutlich nicht die Versicherung, sondern den „Besitz“, also ich meine das "Eigentum".


    Ausführlicher:
    Ich habe nichts betreffend die Versicherung geschrieben, worüber du jetzt schreibst, sondern mich bezogen auf deine Aussage betreffend den Besitz von mehreren Kfz`s innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft, weil du geschrieben hattest, dass man zwei oder mehr Autos „haben“ kann.


    Denn du schriebst ja (13:19) explizit darüber (Besitz/Eigentum) und nichts zur Versicherung, nämlich:

    Schrader170:

    § 12 Abs.3 Satz 1 Nr.2 SGB II
    Als Vermögen sind nicht zu berücksichtigen
    ein angemessenes Kraftfahrzeug für jeden in der Bedarfsgemeinschaft lebenden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen,


    Selbst wenn ihr in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, kann man zwei oder mehr Autos haben(sofern das Kind erwerbsfähig ist). Dabei dürfte es keine Rolle spielen, wer der Versicherungsnehmer ist.“


    Und das ist definitiv nicht unbedingt richtig so - daher, um einen plastischen Vergleich darzustellen mein Beispiel von heute 16:02, zur von den Ämtern getrennten Betrachtung der Konten einzelner BG-Mitglieder (weil die eben auch diesbezüglich nicht alles auf ein BG-Mitglied laufen haben sollten, wenn sie dann über der Vermögensfreigrenze liegen) .


    Also erübrigt es sich, zu deiner „Gegenfrage“ zu antworten, weil ich eine entsprechende Grundaussage, die du formulierst, nicht getroffen habe.


    Gruß Lirafe