Hallo,
ich bin zur Zeit Studentin im 2. Semster und möchte nun mit meinem Freund in eine gemeinsame Wohnung ziehen. Ich wohne noch bei meinen Eltern und er hat bereits schon eine eigene Wohnung.
Gilt das als eheähnliche Gemeinschaft, wenn wir zusammen ziehen? Wie wird das gerechnet? Bekomme ich dann vom bafög-Amt die Hälft der zu bezahlenden Miete oder muss mein Freund für mich aufkommen, weil er ein festen Arbeitsplatz hat?
Ich würde mich freuen, wenn mir einer einen Rat geben kann oder was genaues darüber weiß.
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Hallo,
warum lässt Du nicht alles so wie es ist (auf dem Papier).
Ein Pärchen welches zusammenzieht, hat es immer sehr, sehr schwer nachzuweisen, dass sie nur eine WG sind.
Also wird euer gesammtes Einkommen angerechnet.
Wichtig ist, wenn Du zu Deinem Freund ziehst, dass Du bei Deinen Eltern weiterhin gemeldet bist und jederzeit nachweisen kannst das Du dort auch wirklich wohnst.
Da Dein Freund arbeitet und dadurch keinerlei staatliche Stützung bekommt, dürfen Mitarbeiter der ARGE auch nicht seine Wohnung betreten ohne seine Erlaubnis.
Noch etwas wichtiges, Du hast kein Telefon, bist also nur postalisch zu erreichen, was für Hartz IV Empfänger sowieso das beste ist. -
Hallo erst mal!!
so: ich mit sohn( Hartz4) und mein freund (arbeitet) wollen zusammen ziehen! aber das amt sagt ich würde kein geld mehr bekommen! bekomme 698 euro von denen! mein freund verdient netto 1500 euro!! das problem ist das wir da nicht mit auskommen würden wenn wir die wohnung bekommen!! denn davon kommt miete runter die ganzen versicherungen und rwe!!! wäre dann auch nicht mehr versichert!! könnte einer mir das ausrechnen wieviel wohngeld mir zustehen würde??? weil die sagten das ich auch kein wohngeld bekommen würde!! es ging leider alles knall auf fall weil wir nur noch einen tag gehabt hätten wegen umzug und der kündigung von 2 wohnungen!! und das wäre ja alles ein eheähnliches verhältnis!!
Danke schon mal im vorraus!!
BITTE hilft mir!! DANKE -
Hallo,
wenn Ihr zusammen in einer Wohnung wohnt bekommt Ihr bei 1500,00 € netto, nichts mehr vom Staat. -
Danke für die antwort!! haben es so gemacht wie du es schon am anfang gesagt hast! er nimmt die wohnung und ich bleibe hier in meiner wohnung!!!
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Nach meinem Kenntnisstand wird beim BAföG das Einkommen des nichtehelichen Partners nicht angerechnet und in den Formblättern wird deshalb auch nicht danach gefragt. Bei gemeinsamem Bewohnen einer Wohnung wird aber nur die Hälfte der Miete beim BAföG berücksichtigt. Das muss aber nicht schlimm sein, da bei BAföG der Bedarfssatz für Wohnung sehr niedrig ist, so dass er auch bei Halbierung oft ausgeschöpft wird.
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Hallo!
Also ich habe mich hier mal ein wenig belesen zum Thema Wohnung, Zusammenziehen mit dem Freund, Bafög, etc..Aber so richtig sicher bin ich mir nicht, ob ich auch alles richtig verstanden habe. Daher nochmal meine Nachfrage.
Ich bin Studentin im 3. Semester, bekomme elternunabhängiges Bafög und wohne noch offiziell bei meinen Eltern. Jetzt möchten mein langjähriger Freund und ich offiziell in eine größere 3-Raum-Wohnung ziehen. Da er jetzt einen Job hat, bin ich mir nicht sicher, ob er jetzt für mich aufkommen muss oder ob ich Wohngeld über das Bafögamt beantragen kann. Die Miete beträge 650 Euro inkl. Nebenkosten. Ich weiß auch, dass nur die Hälfte vom Bafögamt angerechnet wird. Mir geht es hauptsächlich um die Frage, forscht das Amt nach ob wir eine Lebensgemeinschaft oder WG sind und können mir das Bafög dann streichen? Weil eine Wohngemeinschaft möchte unser Vermieter nicht. Ich bin echt ein wenig ratlos ob ich dann überhaupt das Bafög beantrage soll.
Wäre schön wenn ihr mir helfen könntet. Vielen Dank schon mal.
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Hallo,
warum lässt Du nicht alles so wie es ist (auf dem Papier).
Ein Pärchen welches zusammenzieht, hat es immer sehr, sehr schwer nachzuweisen, dass sie nur eine WG sind.
Also wird euer gesammtes Einkommen angerechnet.
Wichtig ist, wenn Du zu Deinem Freund ziehst, dass Du bei Deinen Eltern weiterhin gemeldet bist und jederzeit nachweisen kannst das Du dort auch wirklich wohnst.
Da Dein Freund arbeitet und dadurch keinerlei staatliche Stützung bekommt, dürfen Mitarbeiter der ARGE auch nicht seine Wohnung betreten ohne seine Erlaubnis.
Noch etwas wichtiges, Du hast kein Telefon, bist also nur postalisch zu erreichen, was für Hartz IV Empfänger sowieso das beste ist.
das ist anstiftung zum betrug -
Sorry Hottemax!
Scheißdreck!
Abgesehen davon sind die Ursprungsartikel über 1Jahr alt ist geht es hier doch wohl um die Anfrage von Steffi!
Wo bitte ist da was mit Anstiftung zum Betrug!
Manchmal muss man auch mal das Datum beachten!
Steffi Bafög und ALG II Bezug für eine Person schließen sich aus!
Für Dich käme das Bafög weiter als Bezug und elternunabhängig bedeutet ein paar € mehr weil eben nicht Zuahause lebend - da solltest Du aber auch mal drüber nachdenken , Du erhältst diese eigentlich nur wenn Du nicht mehr Zuhause wohnst! Also ganz schnell mal klären, bevor der dicke Hammer kommt!
Dein Freund verdient und wenn der Lohn nicht reicht kann er selbstverständlich aufstockendes ALG II beantragen oder Mietzuschuss ect.
Bewrücksichtigt wird dabei dann Dein Anteiliges Einkommen, nämlich Bafög in welchem ja Geld für Miete enthalten sien müsste weil "Elternunabhängig".
Somit kannst Du natürlich einen Teil der Miete selbst aufbringen und dieser Anteil wird wiederum bei Deinem Freund mit einberechnet.
Trotzdem könnt Ihr als WG oder BG bestehen,denn Freund ist nicht gleich eheähnliche Lebensgemeinschaft!
Dazu kannst Du hier eine Menge lesen, dazu gehört das man bereit ist füreinander einzustehen, ähnlich wie bei der Ehe!
Gegenseitige Bankbefugnisse sind da aber eher ein Punkt für die ARGE und damit gegen eine WG auch kann man zunächst einmal 12 Monate miteinander leben um zu erkunden ob diese Basis von Dauer sein
könnte, dass berechtigt immer noch nicht eine eheänliche Beziehung akzeptieren zu müssen!Also mach Dich hier weiter schlau!
Gruß
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