Angenommen folgende Situation:
Mutter empfängt Hartz 4 und hat ein altes kleines Häuschen (80qm). Kann sie das auf ihren Sohn problemlos überschreiben, ohne dass ihr das als Vermögen angerechnet wird? Gibt es Konsequenzen, mit denen man rechnen muss?
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Hallo,
wenn Sie durch die Überschreibung des Hauses nicht schlechter gestellt wird (und das Amt mehr zahlen muss), sollte es keine Probleme machen. Prinzipiell darf sie natürlich trotz ALG-II mit ihrem Eigentum verfahren, wie sie will.
Grüße,
Joachim -
Nun ja das schon, aber das Amt fragt im Antrag nach ob in letzten 10 Jahren Eigentum veräußert oder verschenkt wurde. Ich glaube nicht das die das aus Spaß machen. Ich denke mal es könnte schon passieren das die dann sagen: Ja aber sie haben ja ihrem Sohn...
Hierzu ein Zitat aus der Seite https://www.datenschutzzentrum.de/allgemein/alg2.htm
Frage 8: Wurde Vermögen im In- oder Ausland verschenkt oder gespendet oder auf eine andere Person übertragen?
Diese Frage ist nur dann zu beantworten, wenn Ihr bestehendes Vermögen und das Vermögen, was Sie in den letzten 10 Jahren verschenkt, gespendet oder auf eine andere Art übertragen haben, Ihre bzw. die Vemögensfreigrenze der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft (siehe § 12 SGB II) überschreitet.
Die Bundesagentur für Arbeit hat zwischenzeitlich zugesagt, eine " Bagatell-Grenze" festzulegen. Die Höhe dieses Mindestbetrages steht jedoch noch nicht fest.
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